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Wenn Sie einen Kinderschutz-Fall melden möchten, können Sie das per E-Mail an kinderschutz@plan.de oder per Telefon +49 (0)40 607716 - 400 machen.

Herr Dennis Amukambwa

Safeguarding
© Plan International

Safeguarding heißt Kinder innerhalb unserer Organisation schützen

Wir von Plan International nehmen unsere Verantwortung, Kinder und Jugendliche zu schützen, sehr ernst. Deshalb ist es wichtig, dass wir jede Form von Gewalt gegen sie vorbeugen und ein effektives Meldesystem zu ihrem Schutz bereithalten.

Inhalte auf dieser Seite:

  1. Safeguarding: Wie wir Safeguarding in unserer Organisation sicherstellen
  2. Kinderschutzrichtlinie: Leitlinien zum Kinderschutz in unserer Organisation

Was bedeutet Safeguarding?

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, alle, die durch Plan International Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, über diese Verantwortung zu informieren. Mit unseren Maßnahmen wollen wir ein Verhalten verhindern, das bewusst oder unbewusst Kinder und Jugendliche gefährden kann. Sollte dennoch ein konkreter Fall eintreten, können wir mit Hilfe unseres Meldesystems schnell reagieren und weiteren Schaden von den jungen Menschen abwenden. Alle Schutzmaßnahmen fassen wir unter dem Begriff Safeguarding zusammen.  

klare Maßnahmen helfen uns schnell zu reagieren

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen, Missbrauch und Ausbeutung ist im Rahmen unserer Projektarbeit fest verankert. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass Mädchen und Jungen in allen anderen Bereichen unserer Organisation vor diesen Gefahren sicher sind. Unsere Kinderschutzrichtlinie legt fest, was wir unternehmen und wie wir uns verhalten, um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Diese Richtlinie gilt für alle Plan-Mitarbeitenden, Förder:innen und Pat:innen, sowie für ehrenamtliche Unterstützer:innen.

Es ist besonders wichtig Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen schnell zu erkennen. Dafür sind gut erreichbare Meldestellen und etablierte Safeguardingmechanismen notwendig.

Safeguarding betrifft alle Bereiche unserer Arbeit

Neben dem direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen, setzen wir Safeguarding Standards bei unseren Veröffentlichungen, wie beispielsweise der Webseite oder in unseren Broschüren, Artikeln und Werbematerial um. Diese werden in der Richtlinie „Kinderschutz in der Außendarstellung“ festgehalten. Die Umsetzung der Standards wird in allen Plan Büros, also auch bei uns in Deutschland regelmäßig von der zentralen Koordinationsstelle von Plan International überprüft und bewertet.

Die Umsetzung der Kinderschutzrichtlinie bei Plan International Deutschland wird von einer Gruppe aus Vertreter:innen aller Kernabteilungen koordiniert. Diese Kinderschutzgruppe fördert die praxisnahe Umsetzung der Safeguarding Standards in den Abteilungen. Sie arbeitet gemeinsam mit der Kinderschutzbeauftragten des Vereins kontinuierlich an der Verbesserung des Maßnahmenpakets und setzt sich lösungsorientiert mit möglichen Herausforderungen auseinander.

Alle Mitarbeitenden sind dem Schutz der Kinder verpflichtet

Alle Mitarbeiter:innen von Plan International sind im beruflichen und privaten Umfeld dem Kinderschutz verpflichtet. Alle Kolleg:innen sind angehalten, Verdachtsfälle zur schnellen Aufklärung umgehend an die Kinderschutzbeauftragte zu melden. Konkrete Fälle von Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche, die von Mitarbeitenden, Partnern oder Besucher:innen ausgeübt werden, prüfen wir auf disziplinarische oder rechtliche Konsequenzen. Oberste Priorität hat dabei immer der Schutz und die Hilfe der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Die Kinder und Familien mit denen wir zusammenarbeiten sind über bestehenden Melde- und Beschwerdemechanismen und damit einhergehende Rechte informiert.

Patenschaften und Kinderschutz
Die Kinderschutzrichtlinie beinhaltet zum Beispiel Vorgaben für den Austausch zwischen Pat:innen und Patenkindern. So prüfen wir Briefe auf unangemessene Inhalte und teilen Pat:innen keine Anschriften von Patenkindern mit. Auch leiten wir keine Kontaktdaten von Pat:innen an Patenkinder weiter. Außerdem haben wir Richtlinien für Besuche beim Patenkind und für die Darstellung des Patenkindes auf einer eigenen Homepage erarbeitet. Daten von Kindern und ihren Familien sind von allen Parteien vertraulich zu behandeln.


Unsere Kinderschutzrichtlinie

Die Kinderschutzrichtlinie von Plan International Deutschland gilt für alle unsere Mitarbeiter:innen sowie alle Personengruppen, die über unsere Organisation mit Kindern und jungen Menschen in Kontakt kommen oder Zugang zu ihnen und ihren Daten haben. Dazu gehören Gremienmitglieder, Unterstützer:innen sowie Projektbesucher:innen. Sie gilt dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Alter bis 24 Jahre.

Grundsatzerklärung

Wir bekennen uns voll und ganz zum gendergerechten Schutz von Kindern und jungen Menschen vor jeder Form von Gewalt. Unsere Verantwortung und Pflicht ist, dass wir als Organisation, sowie alle Menschen und Organisationen, die für uns und in unserem Namen tätig werden, Kinder und junge Menschen weder schädigen, missbrauchen noch andere Formen von Gewalt gegen sie ausüben oder sie jeglicher Form von Gewalt aussetzen.

Wir fördern Ansätze, Maßnahmen und (altersgerechte) Umfelder, die auf die spezifischen Sicherheitsanforderungen von Kindern und jungen Menschen ausgerichtet sind und Rücksicht auf ihre diversen Identitäten nehmen. Wir tolerieren weder Ungleichbehandlung, Diskriminierung noch Ausgrenzung und setzen uns aktiv dagegen ein.

Wir tragen dafür Sorge, dass alle, die für uns oder mit uns zusammenarbeiten oder uns unterstützen, ihre schutzgebende Rolle verstehen und Verantwortung dafür übernehmen können. Gemäß unseres Arbeitsansatzes unterstützen wir die aktive Beteiligung von Kindern und jungen Menschen an ihrem eigenen Schutz. Wir halten diejenigen von uns fern, die ein Risiko für Kinder und junge Menschen darstellen und ergreifen strenge Maßnahmen gegen alle Personen, die Gewalt gegen Kinder oder junge Menschen ausüben und zum Geltungsbereich dieser Richtlinie gehören.

Kinderschutzrichtlinie
Unsere Kinderschutzrichtlinie zum Download
PDF 4,37 MB