
Workshops und Schulungen zum Thema FGM/C
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit. Plan International Deutschland e. V. setzt sich aktiv dafür ein, in Deutschland lebende Mädchen vor dieser Praktik zu schützen und betroffene Mädchen und Frauen zu unterstützen.
Im Rahmen dieses Engagements bieten wir Workshops und Schulungen für Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen an. Unsere Angebote vermitteln fundiertes Wissen und praxisnahe Handlungskompetenzen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Workshoptermine.
Gerne entwickeln wir auf Anfrage auch passgenaue Workshops, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Einrichtung oder Ihres Teams zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach unter: fgm-c@plan.de
Workshop: Grundlagenwissen und Sensibilisierung zum Thema weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C)
Dieser praxisorientierte Workshop von Plan International Deutschland e. V. vermittelt umfassendes Grundlagenwissen zum Thema weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C). Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in:
- Einführung in das Thema FGM/C
- Kulturelle Hintergründe und soziale Dynamiken
- Rechtliche Aspekte in Deutschland
- Umgang mit Gefährdungssituationen, einschließlich Verpflichtungen und Handlungsspielräumen für Fachkräfte
Der interaktive Workshop bietet Raum für Austausch und Reflexion und kombiniert theoretische Inhalte mit der Erarbeitung praxisnaher Fallbeispiele. Begleitende Lesematerialien zum Nachschlagen werden bereitgestellt.
Zielgruppen
Dieser Workshop richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen:
- Soziale Arbeit
- Pädagogik
- Medizin
- Schulwesen
- Interessierte Personen
Referentin
Edell Otieno-Okoth (Referentin für FGM/C)
E-Mail: fgm-c@plan.de
Organisatorisches
Kosten: 49 Euro brutto pro Person/ Rechnungszahlung per Vorkasse
Ort: Digital (Online-Veranstaltung)
Sprache: Deutsch
Max. Teilnehmer:innen-Anzahl: 24 Personen
Termine:
📅 30. September – 01. Oktober 2025
• 30. September: 09:00–13:00 Uhr
• 01. Oktober: 09:00–12:00 Uhr
📅 26.–27. November 2025
• 26. November: 09:00–13:00 Uhr
• 27. November: 09:00–12:00 Uhr
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten alle Teilnehmenden ein Zertifikat.
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, da die Teilnehmer:innenzahl begrenzt ist.
Hier können Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Online-Schulungen einsehen.
Unsere Netzwerke
Wir von Plan International Deutschland engagieren uns zudem beim "Hamburger Runden Tisch gegen weibliche Genitalverstümmelung" , im bundesweiten Netzwerk gegen Genitalverstümmelung INTEGRA, dem über 30 Nichtregierungsorganisationen angehören, sowie im "End FGM European Network", dem europäischen Netzwerk zur Beendigung von FGM.
Gesetzeslage in Deutschland
Es gibt keine offiziellen Zahlen, wie viele von Genitalverstümmelung betroffene Mädchen und Frauen in Deutschland leben. Schätzungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zufolge leben 67.000 Betroffene und über 14.700 gefährdete Mädchen in Deutschland. Die von Plan International Deutschland initiierte Umfrage „Listening to African Voices“ zeigte, dass mindestens 30 Prozent der Migrantinnen aus praktizierenden Ländern in Hamburg von FGM/C betroffen sind. Für Mädchen, deren Familien aus diesen Ländern stammen, besteht die Gefahr, während eines Aufenthalts im Heimatland der Eltern diesem Ritual ausgesetzt zu werden.
Wegen der Schwere der Rechtsverletzung wurde im September 2013 mit § 226a StGB ein Spezialstraftatbestand geschaffen, der die Verstümmelung weiblicher Genitalien als Verbrechen einstuft und mit Freiheitsstrafen zwischen ein und 15 Jahren ahndet. Betroffene Frauen können die Tat bis zu ihrem 41. Lebensjahr zur Anklage bringen, da die Verjährung nach § 78 StGB bei weiblicher Genitalverstümmelung erst ab dem 21. Lebensjahr der Betroffenen beginnt und 20 Jahre beträgt. Seit Anfang 2015 ist die Genitalverstümmelung auch strafbar, wenn das betroffene Mädchen im Ausland beschnitten wird, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aber in Deutschland hat (§5, Nr. 9a StGB). Nach dem Zuwanderungsgesetz von 2005 ist der Flüchtlingsschutz für Opfer geschlechtsspezifischer Verfolgung angepasst worden. Des Weiteren gibt es seit Februar 2018 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft. Es enthält konkrete Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten, wie geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich FGM, angegangen werden kann. Das Risiko einer Genitalverstümmelung ist daher im Asylverfahrensgesetz als Fluchtgrund in Deutschland anerkannt.
Durch die Aufnahme der vier FGM/C-Typen in den medizinischen Diagnoseschlüssel im Jahr 2014 können die Folgekosten von FGM/C mittlerweile bei den Krankenkassen abgerechnet werden. Für viele betroffene Frauen, die in Deutschland leben, bedeutet es aber eine große Überwindung, sich medizinische Hilfe zu suchen. Oft sind ihnen die Zusammenhänge zwischen den aktuellen Gesundheitsproblemen und der viele Jahre zuvor erlittenen Genitalverstümmelung nicht bewusst. Sprachschwierigkeiten und Unkenntnis ihrer Rechte erschweren die Lage. Viele Ärzt:innen haben zudem wenig bis gar keine medizinischen Kenntnisse über dieses Thema. Dies erschwert eine abgestimmte Behandlung.
Information für Betroffene und bei Gefährdung

Haben Sie das Verdacht, dass ein Mädchen von der weiblichen Genitalverstümmelung bedroht ist? Bitte informieren Sie unverzüglich die Polizei und das örtliche Jugendamt!
Außerdem können Sie sich bei dem Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen beraten lassen.