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Weltweit werden jährlich ca. 14 Millionen Mädchen unter 18 Jahren verheiratet. ©Bas Bogaerts / Plan International
Weltweit werden jährlich ca. 14 Millionen Mädchen unter 18 Jahren verheiratet. ©Bas Bogaerts / Plan International
17.05.2017

Plan International begrüßt Verbot von Kinderheirat unter 18 Jahren

Für bestehende Kinderehen fordert Plan International mehr Einzelfallprüfungen

Hamburg, 17.05.2017 – 

Das Kinderhilfswerk Plan International begrüßt, dass das Mindestalter für Ehen in Deutschland auf 18 Jahre heraufgesetzt wird. „Das ist ein wichtiges Signal für die ganze Welt“, sagte Maike Röttger, Vorsitzende der Geschäftsführung der Organisation anlässlich ihrer Rede vor dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages (AWZ), der heute den Gesetzentwurf beraten hat.

„Für uns von Plan International steht der Kampf gegen Kinderehen weltweit im Mittelpunkt unserer Arbeit. Er ist wesentlich, um Gleichberechtigung zu erreichen, Gewalt zu beenden und Armut zu bekämpfen. Deutschland kommt mit dem neuen Gesetz den Empfehlungen des UN Kinderrechts- und des Frauenrechtsausschusses nach. Die Tradition der Früh- und Zwangsverheiratung ist in vielen Ländern <link internal-link in>Afrikas, <link internal-link in>Asiens und <link internal-link in>Lateinamerikas weit verbreitet und betrifft vorwiegend Mädchen. Früh verheiratet zu werden bedeutet für Kinder in aller Regel eine massive Verletzung ihrer grundlegenden in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Menschenrechte wie dem Recht auf Leben, Gesundheit, Bildung und Gleichbehandlung. Seit vielen Jahren setzen wir uns deshalb weltweit dafür ein, dass Kinder nicht heiraten müssen.“

Maike Röttger machte aber auch deutlich, dass eine pauschale Aufhebung von Ehen, die im Alter unter 16 Jahren geschlossen wurden, überdacht werden muss: „Bei rückwirkender Anwendung könnte das bedeuten, dass eine heute 22-Jährige mit zwei Kindern, die mit 15 Jahren verheiratet wurde, schlagartig recht- und versorgungslos dar stünde. Deshalb ist es so wichtig, dass auch Eheschließungen von unter 16-Jährigen im Einzelfall geprüft werden können.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ehen in Deutschland ausnahmslos erst ab 18 Jahren geschlossen werden dürfen. Ehen, bei denen ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, gelten künftig als nichtig. Ehen, bei denen ein Ehepartner das 16. Jahr vollendet hat, aber noch keine 18 Jahre alt ist, sind künftig durch gerichtliche Entscheidungen aufzuheben. Das Jugendamt oder die zuständige Behörde muss in diesen Fällen einen Antrag auf Aufhebung der Ehe beim Familiengericht stellen. Dies gilt auch, wenn die Ehe nach ausländischem Recht geschlossen wurde.

Die Förderung von benachteiligten Mädchen steht im Mittelpunkt der Arbeit von Plan International. Jedes Jahr werden weltweit ca. 14 Millionen von ihnen unter 18 Jahren verheiratet, das sind 39.000 Mädchen am Tag. Viele dieser Mädchen werden sehr jung schwanger, müssen die Schule abbrechen, haben schlechte Berufsaussichten und so kaum eine Chance, den Kreislauf der Armut zu durchbrechen. Die  Erfahrungen von Plan International in der Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen haben gezeigt, dass Bildung hilft, ihr Heiratsalter zu erhöhen. Deswegen setzt sich Plan International mit der globalen Bewegung<link internal-link zu because i am a> „Because I am a Girl“ seit vielen Jahren dafür ein, Mädchen den Zugang zu Bildung zu erleichtern.


Weitere Informationen:
Plan International Deutschland e.V., Kommunikation, Bramfelder Str. 70, 22305 Hamburg
•    Kerstin Straub, Leiterin Kommunikation, Tel. 040 607716-152
•    Barbara Wessel, Pressereferentin, Tel. 040 - 607716-204, <link mail an>presse@plan.de