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Kinderrechte durch Lieferketten schützen
Gemeinsam mit fünf anderen Kinderrechtsorganisation fordern wir die Bundesregierung auf, Kinderrechte mittels des Lieferkettengesetzes zu schützen. ©Canva
15.02.2022

EU-Lieferkettengesetz muss Kinder wirksam schützen

Sechs Kinderrechtsorganisationen appellieren an die Bundesregierung, Kinderrechte mittels des Lieferkettengesetzes zu schützen.

Hamburg/Berlin, 16.02.2022 – 

Mit den Kinderrechtsorganisationen Kindernothilfe, Save the Children, terre des hommes, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland fordert Plan International gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz die Bundesregierung auf, sich im EU-Gesetzgebungsverfahren für ein robustes und kinderrechtlich wirksames EU-Sorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen einzusetzen. Anlass ist der für Ende Februar angekündigte Entwurf der EU-Kommission für eine Regelung zu nachhaltigem unternehmerischen Handeln. Unternehmen sollen EU-weit mit einem solchen »EU-Lieferkettengesetz« verpflichtet werden, ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt in allen Stufen der Produktion verbindlich nachzukommen.

Im Rahmen des EU-Gesetzgebungsprozesses wird die Bundesregierung aufgefordert, über ein wirksames »EU-Lieferkettengesetz« auch die angekündigte Weiterentwicklung des deutschen Lieferkettengesetzes voranzutreiben. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Organisationen, dass die Rechte von Kindern dabei besonders berücksichtigt werden:

Kinder stellen fast ein Drittel der Weltbevölkerung, in vielen Ländern des globalen Südens ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung unter 18 Jahre alt. Kinder sind von den negativen Auswirkungen unternehmerischen Handelns am stärksten betroffen. Die meisten Kinderrechtsverletzungen wie Kinderarbeit im Bergbau oder die Belastung mit Umweltgiften in Landwirtschaft oder der Textilindustrie finden häufig am Anfang globaler Wertschöpfungs- und Lieferketten statt. Deshalb ist es aus Sicht der Organisationen unverzichtbar, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden, nicht nur bei ihren direkten Geschäftspartnern, sondern in ihren gesamten Wertschöpfungs- und Lieferketten Kinderrechtsrisiken zu identifizieren und wo nötig für wirksame Abhilfe, Prävention und Wiedergutmachung zu sorgen.

Damit würde das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus gehen und ihren kinderrechtlichen Verpflichtungen besser nachkommen.


Plan International Deutschland e.V., Kommunikation, Bramfelder Str. 70, 22305 Hamburg


Positionspapier zum Download
PDF 321,12 KB