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Maike Röttger, Geschäftsführung Plan International Deutschland
Maike Röttger, Geschäftsführung Plan International Deutschland / © Morris MacMatzen
21.02.2018 - von Plan Redaktion

Unsere Verpflichtung zum Schutz von Mädchen und Jungen

von Maike Röttger, Vorsitzende der Geschäftsführung Plan International Deutschland

Es sind inzwischen fast 9.000 Mitarbeitende in 52 Programmländern von Plan International, die sich weltweit jeden Tag unter schwierigen Umständen für eine Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einsetzen. Hinzu kommen noch etwa 2.000 Mitarbeitende in den nationalen Organisationen. Es ist ihr tägliches Bestreben, dass Mädchen und Jungen weltweit gleichberechtigt ihre Chancen wahrnehmen können. Auch in Notsituationen oder humanitären Krisen und Katastrophen. Das erfordert gewaltige Anstrengungen, die wir jeden Tag unternehmen, damit diejenigen, die wir fördern wollen, geschützt aufwachsen können. Geschützt auch vor Übergriffen sexueller Art. Kinder sind besonders gefährdet durch <link internal-link schützt plan international kinder vor sexuellen Übergriffen und>Missbrauch und Ausbeutung, deshalb haben wir Schutz-Instrumente mit höchsten Standards, die wir regelmäßig überprüfen.

Unsere Patinnen und Paten kennen unsere Ansprüche an Briefe, Geschenke oder auch Reisen zum Patenkind: Wir finden in ihnen verständnisvolle, unterstützende Partner. Auch Journalisten, Fotografen, prominente Botschafter,  Politiker und unsere eigenen Teams müssen unserer <link internal-link sie hier mehr zur globalen kinderschutzrichtlinie von plan>Kinderschutzrichtlinie zustimmen, bevor sie mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Wesentlich ist, dass auch die Kinder und Jugendlichen ihre Rechte kennen und entsprechend reagieren können - deshalb werden sie und ihre Familien geschult und Beschwerdestellen eingerichtet. Aber auch für uns, für alle Mitarbeitenden von Plan International in 72 Ländern, gilt die Internationale Kinderschutzrichtlinie, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet. 2015 wurden wir dafür mit dem Level 1 Zertifikat des Netzwerkes Keep Children Safe ausgezeichnet.

Jeden schützen

Die Diskussion um sexuelle Übergriffe und Missbrauch von Mitarbeitenden in Organisationen für Entwicklungszusammenarbeit hat uns gezeigt, dass es wichtig ist, über Verfehlungen zu informieren. Das möchten wir hiermit tun: 2017 hat Plan International weltweit fünf Fälle wegen sexueller Belästigung und Ausbeutung bei den lokalen Behörden zur Anzeige gebracht, die sich im Umfeld der Projektarbeit ereigneten. Die Zusammenarbeit mit diesen Partnern wurde sofort beendet. Den betroffenen Familien ließen wir jede notwendige medizinische und psycho-soziale Unterstützung zukommen. In einem anderen Fall war es ein Plan-Mitarbeiter, der durch die Missachtung der Kinderschutzrichtlinie ohne Zeugnis entlassen wurde. Hier war es keine Straftat - jedoch ist unsere internationale Kinderschutzrichtlinie aus gutem Grund äußerst streng gefasst und verlangt entsprechende Konsequenzen. Mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln müssen wir den Schutz, die Gesundheit und die Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen sichern, für die wir uns einsetzen. Kein Kind, keine Jugendlicher, auch keine Erwachsenen oder die Plan-Mitarbeitenden sollen sexuellen Übergriffen ausgesetzt sein. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel! Mit unseren Richtlinien schützen wir nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern wir verurteilen auch sexuelle Ausbeutung und jede Form der sexuellen Gewalt. Deshalb gibt es bei Plan International den globalen Code of Conduct, also einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden, der im internationalen Intranet eingesehen werden kann.

Die Internationale Kinderschutzrichtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, Partner, Paten und Besucher der Organisation. Sie gilt dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Alter bis 24 Jahre.

  • Bei der Einstellung von Mitarbeitern wird ein Polizeiliches Führungszeugnis, bzw. ein erweitertes
  • Polizeiliches Führungszeugnis verlangt und sie sind aufgefordert, die Kinderschutzrichtlinie zu unterschreiben.
  • Wir sensibilisieren und schulen alle Mitarbeitenden und Kinder sowie Jugendlichen in unseren Projekten.
  • Wir veröffentlichen keine personenbezogenen Daten oder die Kontaktdaten von Kindern. Das akzeptieren auch unsere Partner und Paten.
  • Der Besuch von Patenkindern ist ausschließlich mit der Begleitung von Mitarbeitenden möglich.

Jeder Verstoß gegen diese Richtlinie wird durch ein internes Disziplinarverfahren geahndet bzw. den lokalen Justizbehörden gemeldet. Unsere Null-Toleranz-Politik gegen Missbrauch und Ausbeutung wird unterstützt von unserer globalen und nationalen Whistle Blowing Policy, die es jedem ermöglicht, Verstöße anzuzeigen ohne Nachteile befürchten zu müssen. Auf internationaler Ebene gibt es ein klares Meldeverfahren, auf Wunsch auch anonymisiert, und Verfehlungen werden bei Plan International zentral erfasst. Bei Plan International Deutschland ist die unabhängige Vertrauensperson die in unserer Satzung verankerte ehrenamtliche Ombudsperson: Frau Dr. Juliane Hilf.

Unser höchstes Gut

Wir werden immer wieder selbstkritisch auf unser Verhalten und unsere Schutzmaßnahmen sehen. Unser höchstes Gut ist die Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen, für die wir uns mit all unserer Kraft einsetzen.