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Tag der Kinderrechte: Kinderrechte in globalen Lieferketten schützen
© Plan International/Hartmut Schwarzbach/argus
20.11.2020 - von Lara, Paula und Béatrice aus dem Plan-Jugendbeirat

Tag der Kinderrechte: Kinderrechte in globalen Lieferketten schützen

Heute, am 20. November ist der internationale Tag der Kinderrechte. Vor 31 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Damit wurde noch einmal ausdrücklich festgehalten, dass Kinder ein Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Spiel und Erholung, Schutz und Beteiligung haben. Aber diese Rechte werden bis heute verletzt. Deshalb müssen wir alles tun, damit die Kinderrechte weltweit geachtet werden.

Ein Lieferkettengesetz ist dazu ein wichtiger Schritt. Denn bei der Herstellung von Produkten wie zum Beispiel Schokolade, Textilien, Tee, Grabsteine oder Automobilen gibt es leider immer noch viele Kinderrechtsverletzungen. So kommen beispielsweise 40 Prozent des Kakaos weltweit von der Côte d’Ivoire - dort findet sich auf Kakaoplantagen häufig gefährliche Kinderarbeit, zum Beispiel müssen Kinder mit Chemikalien umgehen. Die Schokolade, die dort produziert wird, landet auch in unseren Supermarktregalen. Die EU ist insgesamt für 80 Prozent der globalen Kakao-Importe verantwortlich. Auch bei vielen der Kleidungsstücke, die wir hier kaufen können, können wir Kinderrechtsverletzungen nicht ausschließen. So sagen rund 30 Prozent der Arbeiter:innen im Textilsektor in Bangladesch, dass sie nicht genug verdienen, um Bildungs- und Gesundheitsdienste für ihre Kinder zu bezahlen. Auch in den Lieferketten des Automobilsektors kommt es leider zu Kinderrechtsverletzungen. So beziehen deutsche Automobilfirmen zum Beispiel einen Teil des Aluminiumerz Bauxit, das sie für Produktion brauchen aus Guinea. Dort wurden für den Bergbau Familien Ackerland ohne angemessene Entschädigung weggenommen. Nun haben die Familien Schwierigkeiten, ihre Kinder zu ernähren. Außerdem führte der Bergbau auch noch zu Wasserknappheit bei den umliegenden Gemeinden.

Deutsche Firmen haben deshalb eine wichtige Verantwortung. Sie müssen sich dafür interessieren, wie ihre Produkte hergestellt werden, einfordern, dass die Menschenrechte der Beschäftigten geschützt werden und dies aktiv unterstützen. Aber - das ergab die Evaluierung der Nationalen Aktionsplans “Wirtschaft und Menschenrechte” der Bundesregierung - freiwillig machen das nur sehr wenige Unternehmen. Gerade mal etwa 20 Prozent der Unternehmen, die für die Evaluierung des Aktionsplans befragt wurden, kümmerten sich ausreichend darum Menschenrechte in ihren Lieferketten zu schützen. Ca. 11 Prozent waren auf einem guten Weg - aber das bedeutet, dass rund 70 Prozent der Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht annähernd ausreichend nachkommen. Gleichzeitig zeigen die 20 Prozent der Unternehmen, die ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen, dass es möglich ist, anständig und menschenrechtskonform zu produzieren. Wenn das aber nicht genügend Unternehmen auf freiwilliger Basis tun, dann brauchen wir Gesetze.

Würde ein Unternehmen hier Kinder zehn Stunden am Tag schuften oder ohne Schutzkleidung mit giftigen Chemikalien hantieren zu lassen, hätte das Konsequenzen für das Unternehmen. Es muss auch Konsequenzen geben, wenn das Kind nicht in Deutschland ist, sondern in einem anderen Land. Kein:e Politiker:in würde sich heute hinstellen und vorschlagen, ausbeuterische Kinderarbeit in Deutschland wieder zu erlauben, weil es besser für die Wirtschaft ist, oder? - Warum also ringt die Bundesregierung aktuell so sehr darum, ein Lieferkettengesetz zu erlassen, das Kinderrechte auch anderswo schützt?

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung versprochen: Sollte bei der Evaluierung des Nationalen Aktionsplans “Wirtschaft und Menschenrechte” herauskommen, dass Unternehmen nicht genug tun, um Menschenrechte zu schützen, dann gibt es ein Lieferkettengesetz. Dies wurde dann auch Anfang 2020 angekündigt. Nun aber ist das Jahr schon fast vorbei und wir haben immer noch keinen Gesetzesentwurf aus der Bundesregierung. Das Bundeswirtschaftsministerium bremst und will das Gesetz abschwächen. Geht es nach Minister Altmaier, dann soll das Gesetz erst für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeiter:innen gelten. Was aber ist mit den vielen Unternehmen, die weniger als 5.000 Mitarbeiter:innen haben und im Ausland produzieren? Auch sie haben einen Einfluss auf ihre Zulieferfirmen und daher eine Verantwortung sich für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen. Außerdem will Altmaier, dass die Unternehmen nicht mehr zivilrechtlich zur Haftung gezogen werden sollen. Aber ein Gesetz, dessen Nichteinhaltung keine Konsequenzen hat, ist kein wirksames Gesetz.

Der UN-Ausschuss für Kinderrechte hat übrigens schon 2013 in seiner allgemeinen Bemerkung Nr. 16 erklärt, dass sich aus der Kinderrechtskonvention auch ergibt, dass die Unterzeichnerstaaten wie Deutschland dafür sorgen müssen, dass Unternehmen die Rechte von Kindern auch über die Landesgrenzen hinaus schützen.

In diesem Sinne: einen fröhlichen Tag der Kinderrechte und auf ein baldiges, starkes Lieferkettengesetz, liebe Bundesregierung!