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Nach jahrelanger Arbeit ist Kinderheirat nun in Guatemala illegal.©Rosa María Carrera/Plan
Nach jahrelanger Arbeit ist Kinderheirat nun in Guatemala illegal.©Rosa María Carrera/Plan
16.11.2015 - von Plan Redaktion

Guatemala verbietet Kinderheirat

Nach jahrelanger politischer Arbeit und Aufklärungskampagnen ist es geschafft: Die Regierung Guatemalas hat das Mindestalter für die Eheschließung für beide Geschlechter auf 18 erhöht.

Die Initiative gegen Frühverheiratung wurde von Plan International <link internal-link zu plans arbeit in>Guatemala zusammen mit lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen gestartet. Zuvor war es gesetzlich erlaubt, dass Mädchen im Alter von 14 Jahren und Jungen im Alter von 16 Jahren verheiratet werden dürfen. „Wir sind sehr froh, denn das neue Gesetz wird dafür sorgen, dass Teenagerschwangerschaften und Kinderhandel verhindert werden. Stattdessen können Mädchen und Jungen ihre Ausbildung beenden und ihr volles Potential entfalten“, sagt Débora Cóbar, Länderdirektorin von Plan International Guatemala.

Um die Gesetzesänderung zu ermöglichen, wurden in den Gemeinden Sensibilisierungskampagnen gestartet, an denen Kinder, Angehörige der lokalen Gemeindevertretung und die Bevölkerung beteiligt waren. „Die Herausforderung ist nun, das neue Gesetz bekannt zu machen, damit es auch umgesetzt wird. Gerade in den ländlichen Gebieten ist diese Tradition noch sehr verbreitet“, so Débora Cóbar.

Fast 41.000 Mädchen unter 18 Jahren werden weltweit jeden Tag verheiratet. Die Frühverheiratung von Minderjährigen ist eine gravierende Kinderrechtsverletzung. Kinderheirat findet oft in einem sozialen Umfeld statt, das von Armut, mangelnder Gleichberechtigung und fehlendem Schutz der Mädchen und Jungen gekennzeichnet ist. Diese Faktoren gehen oft mit einem begrenzten Zugang zu qualitativ guten Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten einher und werden durch tief verwurzelte Traditionen verstärkt.