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Neuerungen beim Zahlungsverkehr

Im Dezember 2013 wurden bei Plan die europaweiten Regelungen für den Zahlungsverkehr eingeführt. Alle Finanztransaktionen erfolgen dann über das sogenannte SEPA-Verfahren. Die neuen Regelungen gelten sowohl für Inlands- als auch Auslandszahlungen. Das SEPA-Mandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung und IBAN und BIC sind anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl zu verwenden.

Der einheitliche europäische Standard SEPA ("Single Euro Payments Area") bringt insbesondere für die Staaten der Europäischen Union spätestens ab 1. Februar 2014 verpflichtende Neuerungen mit sich. Informationen zu diesem umfassenden Thema haben wir wie folgt für Sie zusammengefasst:

Was ist SEPA?

SEPA steht für Single Euro Payments Area. In diesem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, der den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Monaco und die Schweiz umfasst, gelten gemeinsame Standards für inländische und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften.

Zum 01.02.2014 wurde der bisherige Inlandszahlungsverkehr durch die SEPA-Zahlverfahren abgelöst.

Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder Verein ist von der Umstellung auf SEPA betroffen

Welche Länder gehören zu SEPA?
SEPA umfasst die 31 Länder des sog. Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und die Schweiz.

Die Länder des Euro-Zahlungsverkehrsraumes sind somit:
Die 28 EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (GB) und Zypern

Die 5 Nicht-EU-Länder: Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz

Welche Bedeutung haben IBAN und BIC?
Die Verwendung von IBAN und BIC ist Voraussetzung für die Nutzung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Die IBAN ist die internationale Bankkontonummer. Sie ersetzt für Überweisungen und Lastschriften die Kontonummer.

Der BIC ist ein internationaler Bank-Identifizierungscode. Er wird auch SWIFT-Code genannt und ist anstelle der Bankleitzahl anzugeben. Für Euro-Zahlungen im Inland braucht der BIC ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr angegeben werden. Für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum ist die Angabe des BIC ab dem 1. Februar 2016 nicht mehr erforderlich.

Beispiel für BIC und IBAN anhand unseres Hauptkontos bei der Postbank Hamburg:

Bankleitzahl :     20010020

wird zu BIC:     PBNKDEFFXXX

Kontonummer :     0105010204

wird zu IBAN:     DE 26 20010020 0105010204

Wo finde ich IBAN und BIC zu meinem Konto?
Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihres Kreditinstituts auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter "Meine Daten", "Kontodetails" - je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Kreditinstitut benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den EC-Karten der meisten Kreditinstitute aufgedruckt.

Müssen IBAN und BIC künftig auch im Inland genutzt werden?
Sobald die SEPA-Verfahren die nationalen Verfahren komplett ablösen, ist die IBAN auch im Inland zu nutzen. Für Unternehmen und Vereine ist dies zum 1. Februar 2014 bereits verpflichtend. Von Privatpersonen werden viele Banken noch bis zum 1. Februar 2016 Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl akzeptieren und diese kostenlos in die IBAN umwandeln.

Wie funktioniert die SEPA-Lastschrift?
Für den Einzug einer SEPA-Lastschrift muss Plan ein gültiges Mandat vorliegen. Damit wird Plan autorisiert, die entsprechenden Zahlungen vom genannten Konto per Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig wird die Bank des Zahlers beauftragt, die jeweilige Zahlung zu Lasten des genannten Kontos auszuführen.

Plan akzeptiert das Mandat ausschließlich schriftlich als Brief, als Fax oder in Form eines Scans als E-Mail Attachment. Der Beleg verbleibt bei Plan. Plan übermittelt die Mandatsdaten bei jedem Einzug im Datensatz an die zahlende Bank.

Zu jedem Mandat gehört eine Mandatsreferenz (s.u.). Sie wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben, bei Plan-Paten / Spendern ist diese generell identisch mit der Paten- bzw. Referenznummer. Die Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer (s.u.) das jeweilige Mandat eindeutig. Diese Angaben benötigt der Zahler z.B., wenn er ein erteiltes Mandat widerrufen möchte.

Plan muss den Zahler nach Erteilung des Mandats und vor dem ersten Einzug über den Termin der Ausführung und den Betrag informieren. Diese Information heißt Vorabinformation oder Pre-Notification (s.u.). Bei wiederkehrenden Einzügen genügt eine einmalige Information mit Angabe der Fälligkeitstermine. Dadurch kann sich der Zahler bei der Disposition seines Kontos darauf einstellen.

Der Zahler kann einer SEPA-Lastschrift widersprechen. Hat der Zahler die Zahlung durch ein gültiges SEPA-Mandat autorisiert, kann er innerhalb von 8 Wochen ab Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages bei seinem Kreditinstitut verlangen. War die Zahlung nicht autorisiert, lag also kein SEPA-Mandat vor oder dieses wurde widerrufen, so gilt eine Frist von 13 Monaten nach Belastung. Innerhalb dieser Frist kann der Zahler Einwendungen erheben und die Erstattung des Betrages verlangen.

Wie funktioniert eine SEPA-Überweisung?
Mit der SEPA-Überweisung kann sowohl innerhalb Deutschlands, als auch grenzüberschreitend in die Länder des Euro-Zahlungsverkehrsraumes überwiesen werden. Und das ohne Betragsbegrenzung. Die Kreditinstitute stellen hierfür entsprechende Überweisungsvordrucke zur Verfügung. Voraussetzung dafür sind:

  • Die Überweisung muss in Euro erfolgen.
  • Als Bankverbindung müssen IBAN und BIC verwendet werden.


Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Aufträge zu erteilen:

  • Beleglos, z.B. per Online-Banking
  • Beleghaft mit einem Überweisungsvordruck.

Für SEPA-Überweisungen gibt es eigene Formulare, die Banken an ihre Kunden ausgeben. Diese sind künftig für alle Euro-Überweisungen in die Länder des Euro-Zahlungsverkehrsraumes zu nutzen. Die bisherigen Inlandsüberweisungen bleiben bis zum 31. Januar 2014 gültig. Privatpersonen können diese Formulare übergangsweise auch noch bis zum 31. Januar 2016 verwenden.

Plan versendet ausschließlich SEPA-Überweisungsvordrucke unter Angabe von IBAN und BIC an die Patinnen und Paten.

Was passiert, wenn ich mich bei der IBAN verschreibe?
Die IBAN wird durch eine zweistellige individuelle Prüfziffer abgesichert. Damit können Zahlendreher bei der IBAN erkannt werden. Die Zahlung soll dann nicht ausgeführt werden.

Fallen besondere Entgelte für SEPA-Überweisungen an?

Eine Euro-Überweisung in die Länder des Euro-Zahlungsverkehrsraumes unterliegt der EU-Preisverordnung. Das bedeutet, dass für grenzüberschreitende Überweisungen in diese Länder die gleichen Entgelte wie für entsprechende Inlandsüberweisungen gelten sollen.

Welche Laufzeiten gelten für SEPA-Überweisungen?
Für beleglose Überweisungen gilt lt. Auskunft der Banken eine maximale Laufzeit von einem Geschäftstag. Dann muss der Zahlungsbetrag auf dem Konto der Bank des Empfängers gutgeschrieben sein. Bei beleghaften Überweisungen kann die Laufzeit einen Geschäftstag länger sein.

Kann ich SEPA-Zahlungen auch in anderen Währungen als Euro abwickeln?
Nein. SEPA-Zahlungen können nur in Euro abgewickelt werden. Zahlungen in anderen europäischen Währungen sind weiterhin nur mit einer Auslandsüberweisung möglich.

Was ändert sich für mich, wenn ich per Dauerauftrag zahle?
Wenn Sie Ihre Zuwendungen an Plan per Dauerauftrag entrichten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Die Banken führen diese weiterhin aus und wandeln die Bankverbindung dabei in IBAN und BIC um.

Braucht Plan ein SEPA-Mandat?
Grundsätzlich gilt: Keine Lastschrift ohne schriftlich erteiltes SEPA-Mandat!

Für einen rechtmäßigen Einzug einer SEPA-Lastschrift benötigen wir daher immer ein schriftlich erteiltes SEPA-Mandat. Sollten Sie Plan vor der Umstellung auf SEPA bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so brauchen Sie nichts zu unternehmen. Diese wird in ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt.

Warum bekomme ich eine "Vorabinformation"?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Zahlungsempfänger den Zahler bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats schriftlich über den Zeitpunkt der Abbuchung, den Betrag und den künftigen Abbuchungsrhythmus informiert. So soll dem Zahler ermöglicht werden, rechtzeitig für ausreichende Kontendeckung zu sorgen und eine Überziehung des Kontos zu vermeiden.

Diese Information wird als "Vorabinformation" bezeichnet. Sie muss neben den o.g. Informationen auch die Mandatsreferenznummer und die Gläubiger Identifikationsnummer enthalten. Plan versendet diese Vorabinformation spätestens 7 Tage vor der Abbuchung.

Was ist die Mandatsreferenznummer?
Zu jedem Mandat gehört eine Mandatsreferenz. Sie wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben, bei Plan-Paten / Spendern ist diese generell identisch mit der Paten- bzw. Referenznummer. Die Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig. Diese Angaben benötigt der Zahler z.B., wenn er ein erteiltes Mandat widerrufen möchte.

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?
Jedes Unternehmen, das Gelder mit dem SEPA-Lastschriftverfahren abbucht, muss über eine Gläubiger-Identifikationsnummer verfügen und diese bei jeder Abbuchung angeben. Die Gläubiger-Identifikationsnummer identifiziert den Zahlungsempfänger eindeutig und ermöglicht es dem Zahler, die Herkunft der Abbuchung zweifelsfrei nachzuvollziehen.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer muss auch auf dem SEPA-Mandat und in der Vorabinformation aufgeführt werden. Die Gläubiger-Identifikationsnummer von Plan lautet: DE79ZZZ00000021051

Welche Vorteile bietet SEPA?

  • Schnellere und leichtere ZahlungsweiseInnerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraumes werden grenzüberschreitende Bankgeschäfte in Euro schneller und bequemer. Insbesondere Privatpersonen, die ihre Überweisungen beleghaft erteilen, brauchen für nationale und für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen nur noch ein Formular.
  • Europaweit freie Kontowahl: Privatpersonen benötigen nur noch ein einziges Konto. Von diesem Konto aus können überall im Euro-Raum Überweisungen und Lastschriften ebenso leicht initiiert werden wie nationale Zahlungen. Umgekehrt müssen Privatpersonen sich daran gewöhnen, dass sie für Zahlungen gegebenenfalls Kontoverbindungen in einem anderen Mitgliedstaat nutzen müssen.
  • Verbesserter Verbraucherschutz: Mit den neuen SEPA-Zahlverfahren können Privatpersonen ihren Zahlungsverpflichtungen genauso einfach nachkommen wie im Inlandszahlungsverkehr. Der Verbraucherschutz wird durch SEPA sogar verbessert. Die SEPA-Verordnung gibt Privatpersonen das Recht, ihrem Zahlungsdienstleister folgende Aufträge zu erteilen:
  • Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides zu begrenzen;
  • ein Zahlungskonto gänzlich für Lastschriften zu blockieren;
  •  Lastschriften bestimmter Zahlungsempfänger zuzulassen ("white lists") oder auszuschließen ("black lists");
  • autorisierte Lastschriften bis zu 8 Wochen-, nicht autorisierte Lastschriften bis zu 13 Monate bei Ihrem Kreditinstitut zurück zu fordern.

Hier finden Sie die Formulare zur Erteilung des SEPA-Mandats für Patenschaften sowie des SEPA-Mandats für Einzel- und Dauerspenden zum Ansehen und Herunterladen.