Erbteil übertragen

Foto © Ruth Catsburg

Mit einer Erbschaft Gutes tun

Sie haben geerbt und möchten mit Ihrem Erbteil Gutes für Kinder weltweit bewirken? Mit der Stiftung Hilfe mit Plan haben Sie eine vertrauenswürdige Partnerin für Ihr gesellschaftliches Engagement an Ihrer Seite. Unabhängig davon, ob Sie mit einer Spende ein Hilfsprojekte für Kinder unterstützen möchten, ob Sie über eine Zustiftung nachdenken oder ob Sie eine eigene Stiftung gründen wollen – wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite und finden im persönlichen Gespräch die für Sie passende Möglichkeit. Auch wenn Sie überlegen, später Ihren eigenen Nachlass in Form einer Testamentsspende zugunsten von Kindern einzusetzen, informieren wir Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.  Sprechen Sie uns unverbindlich an.

Ihr Erbteil kann viel bewirken

Für die Übertragung eines Erbteils auf eine gemeinnützige Organisation gibt es viele gute Gründe. Sie sind wirtschaftlich so gut aufgestellt, dass sie auf das geerbte Vermögen nicht angewiesen sind? Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und möchten sich langwierige Auseinandersetzungen ersparen? Oder Ihnen liegt einfach ein Thema besonders am Herzen, das Sie mit Ihrem Erbteil fördern möchten? Mit Ihrer Zuwendung an die Stiftung Hilfe mit Plan ermöglichen Sie, die Projektarbeit von Plan International in den Programmländern dauerhaft zu sichern. Ihr Engagement stärkt Kinder und Kinderrechte in aller Welt und ermöglicht langfristig Chancen für Mädchen und Jungen.

Foto © Plan International / Anne Ackermann

Die Übertragung eines Erbes an eine gemeinnützige Stiftung lohnt sich und macht gleich zweifach Freude. Denn eine Erbschaft ermöglicht Ihnen, im Andenken an die Verstorbene oder den Verstorbenen Gutes zu tun. Und Sie werden bei einer Zuwendung an eine Stiftung steuerlich entlastet.

Eine Erbschaft, die über einem bestimmten Freibetrag liegt, müssen Sie versteuern. Gemeinnütziges Engagement wird jedoch vom Staat honoriert: Zuwendungen an eine gemeinnützige Organisation unterliegen keiner Schenkung- und Erbschaftsteuer. Das bedeutet, dass der Wert, den Sie aus Ihrem Erbe als Spende oder Zustiftung weitergeben, steuerlich befreit ist und in voller Höhe dem guten Zweck zugutekommt. Auch bereits gezahlte Erbschaftsteuer wird anteilig erstattet, wenn Sie als Erb:in oder Vermächtnisnehmer:in Teile des zugewendeten Vermögens innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall an eine gemeinnützige Stiftung wie die Stiftung Hilfe mit Plan übertragen.

Foto © Stiftung Hilfe mit Plan | Stiftung Hilfe mit Plan

Ein Rechenbeispiel

Frau Schulze erbt von ihrer besten Freundin 25.000 Euro. Unter Freunden ist ein Steuerfreibetrag von 20.000 Euro festgelegt. Frau Schulze muss folglich für die 5.000 Euro, die über den Freibetrag hinausgehen, 30 Prozent Erbschaftssteuer bezahlen, sprich 1.500 Euro.

Würde Frau Schulze die 5.000 Euro innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod ihrer Freundin an eine gemeinnützige Stiftung weitergeben, bekäme sie die 1.500 Euro Erbschaftssteuer rückwirkend zurückerstattet.

Möglichkeiten der Erbteilsübertragung

Foto © Hartmut Schwarzbach/argus

Erbteil spenden

Sie können mit Ihrem Erbteil konkrete Hilfsprojekte von Plan International unterstützen. Gern stellen wir Ihnen aktuelle Projekte in verschiedenen Weltregionen vor und zeigen, was Ihre Unterstützung konkret bewirken kann. Haben Sie sich für ein Projekt entschieden, werden Sie durch Berichte und Bilder regelmäßig über den Projektverlauf informiert.

Foto © Plan International

Erbteil zustiften

Indem Sie Ihren Erbteil zustiften, erhöhen Sie das Stiftungskapital der Stiftung Hilfe mit Plan dauerhaft und tragen dazu bei, dass die Projekte von Plan International durch Kapitalerträge dauerhaft gesichert werden. Insgesamt verwaltet die Stiftung Hilfe mit Plan derzeit rund 75 Mio. Euro. Rund 33 Mio. Euro aus Spenden und Erträge konnten bisher in wirkungsvolle Plan-Projekte investiert werden. (Stand: Finanzjahr 2021)  

Foto © Raphael Hustedt

Eigene Stiftung gründen

Ab einer Summe von 25.000 Euro können Sie eine eigene Stiftung gründen und den Stiftungszweck selbst bestimmen. Unter dem Dach der Stiftung Hilfe mit Plan vereinen sich rund 265 Treuhandstiftungen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Gründung als auch bei der Verwaltung Ihrer Stiftung. Sprechen Sie uns an.

Das sagen unsere Unterstützerinnen

Foto © Alf Berg

 
Die Unternehmerin Claudia Jahnke hat mit dem Erbe ihrer Patentante die Eva Niemack und Claudia Jahnke Stiftung ins Leben gerufen, die Bildungsprojekte für Mädchen in Südamerika unterstützt:

„Die Stiftung Hilfe mit Plan hat uns von Anfang an begleitet und beraten und kümmert sich um die Verwaltung unserer Treuhandstiftung. Dadurch war es überhaupt nicht kompliziert, den Nachlass in eine Stiftung zu überführen. Da man bei dieser Form des Engagement keine Erbschaftssteuer bezahlen muss, kam die volle Summe unserer Treuhandstiftung zugute. Und heute, fünf Jahre nach Stiftungsgründung, macht es mich sehr zufrieden, dass wir bereits sehen können, was unsere Stiftung bewirkt. Auf einer Projektreise konnten wir uns vor Ort von der Arbeit von Plan International überzeugen. Daher stehen wir mit ganzem Herzen hinter unserem Engagement.“

Mehr zu Claudia Jahnkes Engagement erfahren Sie hier.

Foto © Kathrin Hartkopf

 
Karina Klein und ihre Tochter Milena Grieger gründeten 2013 mit dem Erbe ihrer Tante eine eigene Treuhandstiftung. Zusammen mit Plan International entwickelten sie die Idee eines Mädchenschutzhauses in Bolivien und finanzierten den Bau mit.

„"Für uns war es gar nicht kompliziert, das Erbe unserer Tante in die Stiftung zu überführen. Die Stiftung Hilfe mit Plan ist wie ein schützendes Dach, unter dem sich jeder nach besten Möglichkeiten engagieren kann. Heute können wir mit dem Vielen, was wir bekommen haben, Mädchen in Bolivien eine Perspektive geben."

Mehr zum Engagement von Karina Klein und Milena Grieger erfahren Sie hier.

Werfen Sie einen Blick in unsere Broschüre

Möchten Sie sich in Ruhe ausführlich informieren? Gerne senden wir Ihnen kostenlos unsere Infobroschüre "Geerbt. Gestiftet. Gutes bewirkt." mit vielen Hintergrundinformationen per E-Mail oder per Post.

Sie möchten mit Ihrem Erbteil Gutes tun? Sprechen Sie uns an.


Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe

Tel.: 040 / 607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de

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