Mit Testament und Nachlass Zukunft fair machen
Vererben Sie Zukunftschancen für Kinder
Individuell vererben
Sie möchten mit Ihrem Erbe Bleibendes schaffen, Werte weitergeben und Kindern weltweit eine bessere Zukunft ermöglichen? Seit rund 20 Jahren unterstützt und begleitet die Stiftung Hilfe mit Plan engagierte Menschen, die sich über das eigene Leben hinaus für Kinder weltweit einsetzen möchten. Nutzen Sie unsere Erfahrungen, wenn es darum geht, Werte weiterzugeben, mit dem letzten Willen einen Herzenswunsch zu bewahren und mit dem Nachlass Gutes für Kinder weltweit zu bewirken. Denn es tut gut zu wissen, dass das eigene Erbe oder Vermächtnis in guten Händen ist und in der Zukunft den eigenen Wünschen entsprechend für Kinder und Kinderrechte eingesetzt wird.
Gemeinsam mit unseren Kooperationspartner:innen, den Anwält:innen des Stiftungszentrum.law in München, stehen wir Ihnen bei all Ihren Fragen rund um Nachlass und Erbrecht beratend zur Seite. Sprechen Sie uns für eine persönliche und kostenlose Nachlassberatung an, kommen Sie zu unseren Infoveranstaltungen oder bestellen Sie unseren kostenlosen Ratgeber "Zukunft fair machen".
Wir freuen uns auf Sie!

Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
Tel.: 040/607 716 - 170
E-Mail:dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de
Ich informiere Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Sprechen Sie mich an.
Ihre Möglichkeiten des gemeinnützigen Vererbens
Unser Service für Ihre Nachlassplanung
Gemeinnütziges Vererben bietet die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus nachhaltig Gutes zu tun. Doch wie funktioniert es rechtlich und wie stellen Sie sicher, dass Ihr Erbe oder Vermächtnis in die richtigen Hände gelangt? Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung – von Ratgebern und Infoveranstaltungen über persönliche Beratung bis hin zu erklärenden Videos.
Unser kostenfreier Ratgeber für Sie
Ihr Leitfaden für eine sichere Nachlassplanung
Den Einstieg in die Nachlassplanung leicht gemacht: Unser kostenfreier Ratgeber bietet Ihnen wertvolle Informationen und praktische Hinweise zur Testamentsgestaltung. Erfahren Sie, wie Sie mit einem Erbe oder Vermächtnis die weltweite Projektarbeit von Plan International nachhaltig unterstützen können. Inspirierende Geschichten von Plan-Pat:innen zeigen, wie man über das eigene Leben hinaus Gutes bewirkt. Auf Wunsch senden wir Ihnen unseren Ratgeber postalisch zu – unverbindlich und kostenfrei.
Der Ratgeber enthält:
- Broschüre „Vermachen Sie ein Lächeln“ mit berührenden Geschichten von Patenkindern und Plan-Pat:innen sowie Infos zur Nachlassabwicklung
- Broschüre „Vererben Sie Chancen“ mit Details zur gesetzlichen Erbfolge, Testamentsformen und Musterformulierungen
- eine Checkliste für Ihre Vorsorgeplanung
- wichtige Adressen, Literaturempfehlungen und Infos zum digitalen Nachlass
- eine kleine Aufmerksamkeit als Dankeschön
Antworten auf häufige Fragen zum gemeinnützigen Vererben
Wie bewahre ich einen Herzenswunsch über meine Lebenszeit hinaus? Wie gebe ich Wichtiges weiter? Fragen wie diese beschäftigen neben formalen und erbrechtlichen Überlegungen bei der der Gestaltung des letzten Willens am meisten. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen vertrauensvoll an uns. Im persönlichen Gespräch besprechen wir Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem Testament oder Erbvertrag Vorsorge treffen und Gutes bewirken können. Bitte beachten Sie, dass wir dabei keine juristischen Beratungen zum Erbrecht durchführen können. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen Rechtsberatungen nur durch Rechtsanwält:innen und Notar:innen erfolgen. Gerne stellen wir den Kontakt zu den Anwält:innen unseres Vertrauens her oder empfehlen Ihnen jemanden in Ihrer Nähe. Zudem haben wir Ihnen im Folgenden einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Nachlass und Erbe zusammengestellt.
Mit einer Erbeinsetzung oder einem Vermächtnis an die Stiftung Hilfe mit Plan können Sie die Arbeit von Plan International langfristig sichern und Gutes für Kinder und Kinderrechte bewirken. Wir beraten Sie zu Fragen der Testamentsgestaltung und Nachlassregelung. Fragen zum Erbrecht klären gerne unsere Partnerinnen der Rechtsanwaltgesellschaft Stiftungszentrum.law mit Ihnen. Sprechen Sie uns an!
Bitte beachten Sie, dass es aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht möglich ist, ein Patenkind zu bedenken, da die testamentarische Regelung mit dem Heimatrecht der Bedachten übereinstimmen muss. Eine individuelle Prüfung des im jeweiligen Projektland geltenden Rechtssystems können wir nicht leisten. Mit Ihrem Patenschaftsbeitrag unterstützen Sie außerdem die gesamte Gemeinde. Kommt Ihr Vermögen einem einzelnen Patenkind zugute, wird das soziale Gefüge der Gemeinde empfindlich gestört. Eine Alternative könnte eine längerfristige Projektspende zu einem Thema oder einer Region sein. Wenden Sie sich gerne für weitere Informationen an unser erfahrenes Team.
Innerhalb des Plan-Verbundes ist das Team der Stiftung Hilfe mit Plan Ansprechpartnerin für alle, die die Arbeit von Plan International dauerhaft unterstützen wollen. Als Stiftung können wir Sie bestmöglich bei der Erfüllung Ihres letzten Willens unterstützen und Ihre Hilfe für Plan entfaltet mehrfache Wirkung. Unsere Empfehlung: Bedenken Sie direkt die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament. Das Stiftungsrecht gibt uns die Möglichkeit, die Arbeit von Plan International besonders nachhaltig zu fördern. Während eingetragene Vereine wie z.B. Plan International Deutschland e.V. dazu verpflichtet sind, Nachlässe zeitnah zu verausgaben, haben Stiftungen den Vorteil, die anvertrauten Mittel z.B. für besondere Projekte über einen längeren Zeitraum zu verwenden oder dem Stiftungskapital zuzuführen. So ermöglichen Sie mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International langfristig abzusichern.
Welche Form der Nachlassregelung für Sie die richtige ist, bestimmt sich weitgehend aus Ihren individuellen Lebensumständen und Ihren Wünschen als Erblasser:in. Gerne klären wir erste Fragen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns gerne für eine unverbindliche Nachlassberatung an. Zudem haben wir Ihnen auf unserer Seite „Testament schreiben“ viele hilfreiche Informationen und Tipps zum Thema zusammengestellt.
Die Stiftung Hilfe mit Plan ist gemeinnützig und von der Erbschaftsteuer befreit. Daher kommt das Vermögen, das Sie uns zuwenden, in voller Höhe den Kindern zugute.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist. Wenn Ihr Nachlass ausschließlich an direkte Angehörige gehen soll und die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, benötigen Sie meist kein Testament. Möchten Sie hingegen eine befreundete Person oder eine gemeinnützige Körperschaft, z.B. eine Stiftung, bedenken, ist ein Testament nötig.
Ist ein handschriftliches oder notarielles Testament das Richtige für mich? Worauf muss ich achten, damit es rechtssicher ist? Welche Fehler gilt es zu vermeiden? Wir haben Ihnen auf der Seite “Testament schreiben” viele hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist. Wenn Ihr Nachlass ausschließlich an direkte Angehörige gehen soll und die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, benötigen Sie meist kein Testament. Möchten Sie hingegen eine befreundete Person oder eine gemeinnützige Körperschaft, z.B. eine Stiftung, bedenken, ist ein Testament nötig.
Für eine einfache Nachlassgestaltung reicht ein handschriftliches Testament meistens aus. Bei komplexen erbrechtlichen Gegebenheiten stellt ein notarielles Testament in der Regel sicher, dass Ihnen keine formalen Fehler oder missverständliche Formulierungen unterlaufen, die das Testament unwirksam und Ihren letzten Willen ungültig machen.