Testament schreiben – Werte bewahren & rechtssicher festhalten
So verfassen Sie Ihr Testament rechtssicher
Wenn Sie Ihr Testament verfassen möchten, ist es hilfreich, die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten und formalen Anforderungen zu kennen. Hier finden Sie einen verständlichen Überblick über die zentralen Punkte – von den Inhalten des Testaments bis zur sicheren Aufbewahrung.
Diese Themen finden Sie auf dieser Seite:
Wenn Sie Fragen zu Testament, Nachlass und gemeinnützigem Vererben haben, ist unsere Expertin gern für Sie da.
Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
& Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Telefon: 040/607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de
Gestaltungsmöglichkeiten im Testament
Bevor Sie Ihr Testament formulieren, ist es hilfreich, die grundlegenden Bausteine zu kennen. Ein Testament folgt einer klaren Logik und lässt sich individuell gestalten.
Dabei entscheiden Sie:
- wer welche Rolle in Ihrem Nachlass übernimmt
- und in welcher Form Sie Ihr Vermögen weitergeben möchten
Grundsätzlich gibt es zwei zentrale Möglichkeiten, den Nachlass zu regeln:
Erb:innen einsetzen
Sie bestimmen eine oder mehrere Personen oder Organisationen als Erb:innen. Diese treten Ihre Rechtsnachfolge an und übernehmen den Nachlass ganz oder zu bestimmten Anteilen – einschließlich der damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Vermächtnisse festlegen
Sie können einzelnen Personen oder Organisationen gezielt etwas hinterlassen – zum Beispiel einen Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand. Vermächtnisnehmer:innen erhalten diese Zuwendung, übernehmen jedoch keine weiteren Aufgaben im Nachlass.
Viele Testamente kombinieren beide Elemente, um den Nachlass klar und ausgewogen zu regeln.
Mit dem Testament einen guten Zweck berücksichtigen
In Ihrem Testament können Sie neben Familie und nahestehenden Menschen auch eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen. Dies geschieht zum Beispiel als Vermächtnis und ergänzt die Absicherung Ihrer Angehörigen.
Viele Menschen entscheiden sich dafür, auf diese Weise Werte weiterzugeben, die ihnen im Leben wichtig waren – zum Beispiel durch die Unterstützung eines bestimmten Zwecks oder einer Organisation.
Ob und in welchem Umfang Sie gemeinnützig vererben möchten, ist eine persönliche Entscheidung. Auch kleinere Vermächtnisse können dabei eine nachhaltige Wirkung entfalten.
Wie Sie ein gemeinnütziges Vermächtnis konkret festhalten, zeigen wir Ihnen im Schritt‑für‑Schritt‑Teil dieser Seite anhand von Beispielformulierungen.
Inhalte eines Testaments
Ein Testament besteht aus mehreren festen Bestandteilen. Wenn Sie diese kennen, fällt es leichter, Ihr Testament klar und vollständig zu verfassen.
Typischerweise erwähnen Sie darin:
- eine unmissverständliche Überschrift, wie „Mein Testament“
- Ihre persönlichen Angaben
- wer Erb:in wird und in welchem Umfang
- ob einzelne Vermächtnisse vorgesehen sind
- mögliche Ersatzregelungen
- Ort, Datum und Ihre Unterschrift
Im folgenden Abschnitt führen wir Sie Schritt für Schritt durch diese Punkte und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Entscheidungen eindeutig festhalten können.
So schreiben Sie Ihr Testament
Ein Testament folgt einer klaren Struktur. Wenn Sie Schritt für Schritt vorgehen, können Sie Ihre Wünsche eindeutig festhalten und vermeiden Missverständnisse. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Punkte in einem Testament enthalten sein sollten.
Beginnen Sie Ihr Testament mit Ihren persönlichen Angaben. So stellen Sie sicher, dass das Dokument eindeutig Ihnen zugeordnet werden kann.
Dazu gehören:
- Ihr vollständiger Name
- ggf. Ihr Geburtsname
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre aktuelle Anschrift
Im nächsten Schritt bestimmen Sie, wer Ihr:e Erb:in oder Ihre Erb:innen sein sollen. Sie können eine einzelne Person oder Organisation einsetzen oder mehrere Erb:innen benennen und Anteile festlegen.
Hier entscheiden Sie, wer den Nachlass ganz oder zu bestimmten Teilen erhalten soll und als Ihre unmittelbare Rechtsnachfolge alle Pflichten und Rechte übernimmt, wie z.B. die Kündigung von Verträgen.
Beispielformulierung gemeinnütziges Erbe:
Zusätzlich zur Erbeinsetzung können Sie einzelne Personen oder Organisationen gezielt bedenken. Dies geschieht in Form eines Vermächtnisses – zum Beispiel durch die Zuwendung eines Geldbetrags oder eines bestimmten Gegenstands.
Vermächtnisse sind optional und werden häufig genutzt, um einzelne Wünsche umzusetzen oder gezielt einen Teil des Nachlasses für einen guten Zweck einzusetzen.
Beispielformulierung gemeinnütziges Vermächtnis:
Es ist sinnvoll, auch für den Fall vorzusorgen, dass eine benannte Person oder Organisation das Erbe oder Vermächtnis nicht antreten kann. Mit einer Ersatzregelung stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass auch dann in Ihrem Sinne verteilt wird.
Ein eigenhändiges Testament ist nur gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und von Ihnen unterschrieben ist.
Achten Sie darauf, diesen Schritt nicht zu vergessen.
Bereiten Sie Ihr Testament in Ruhe vor: Nutzen Sie unsere Aufbauhilfe mit Beispielen und Mustertestament – als Unterstützung für Ihre persönliche Vorbereitung.
Wichtiger Hinweis:
Die genannten Schritte dienen als Orientierung. Je nach persönlicher Situation kann es sinnvoll sein, Ihr Testament individuell anzupassen oder fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Welche Testamentsform zu Ihrer Situation passt
Welche Art von Testament für Sie die richtige ist, hängt von Ihren Lebensumständen und Ihren Wünschen ab. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst.
Wichtiger Hinweis:
Alle Testamentsformen können jederzeit geändert oder neu gefasst werden, wenn sich Ihre Lebenssituation oder Ihre Wünsche verändern.
Rechtliche Fragen verständlich erklärt
In diesem kurzen Video beantwortet Melanie Jakobs von der Kanzlei Stiftungszentrum.law drei häufige Fragen rund um das Testament – klar, verständlich und praxisnah.
Stiftungszentrum.law ist unser langjähriger Kooperationspartner im gemeinnützigen Bereich. Die spezialisierten Juristinnen beraten unter anderem zu Testamentsgestaltung und gemeinnützigem Vererben. Wenn Sie Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen möchten, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch gern den passenden Kontakt.
Die Aussagen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Wie es nach dem Schreiben weitergeht
Nachdem Sie Ihr Testament verfasst haben, ist es wichtig, es so aufzubewahren, dass es im Ernstfall zuverlässig gefunden und berücksichtigt wird. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille im entscheidenden Moment bekannt ist.
Testament sicher aufbewahren
Grundsätzlich haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Zu Hause aufbewahren
Ein eigenhändiges Testament können Sie an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren, z. B. bei Ihren wichtigen Unterlagen. Informieren Sie in diesem Fall eine Vertrauensperson darüber, wo sich das Testament befindet.
Beim Nachlassgericht hinterlegen
Sie können Ihr Testament beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Es wird dort im Zentralen Testamentsregister erfasst und im Todesfall automatisch gefunden.
Beim Notariat verwahren lassen
Ein notarielles Testament wird ebenfalls sicher beim Nachlassgericht hinterlegt.
Unterstützung nach Bedarf
Viele Menschen verfassen ihr Testament selbst. Andere wünschen sich bei einzelnen Fragen zusätzliche Sicherheit oder eine persönliche Rücksprache.
Wenn Sie Plan International in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu unabhängig agierenden Rechtsanwält:innen, die Sie rechtlich beraten und bei der Erstellung oder Prüfung Ihres Testaments unterstützen können.
Ob es um eine kurze Rückfrage, die Einbindung eines gemeinnützigen Vermächtnisses oder organisatorische Fragen geht – unsere Ansprechpartnerin ist gern für Sie da.
Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
& Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Telefon: 040/607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de
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Vertrauen, Transparenz und persönliche Begleitung – für eine sehr persönliche Entscheidung
Den eigenen Nachlass zu regeln, ist für viele Menschen ein sensibler Schritt. Wenn Sie Plan International in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, begleiten wir Sie auf Wunsch dabei. Transparenz, persönliche Ansprechpartner:innen und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem, was Sie uns anvertrauen, sind für uns selbstverständlich. Unsere langjährige Erfahrung sowie Auszeichnungen und Gütesiegel stehen für geprüfte Standards und einen verlässlichen Umgang mit Spenden und testamentarischen Zuwendungen.
Häufigste Fragen zum Thema Testament schreiben
Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn Sie selbst festlegen möchten, wer Ihren Nachlass erhalten soll. Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge – und die entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen. Testen Sie die Verteilung Ihres Nachlasses mit und ohne Testament anonym und kostenlos mit unserem Erbquotenrechner.
Ein handschriftliches Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein. Nur dann ist es wirksam. Wichtig ist außerdem, dass Ihre Regelungen klar und eindeutig formuliert sind.
Ein notarielles Testament kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Ihre Vermögens- oder Familienverhältnisse komplexer sind – zum Beispiel bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder Patchwork-Familien. Es schafft zusätzliche rechtliche Klarheit und wird in der Regel sicher hinterlegt.
Ein Testament sollte klar erkennen lassen, wer was erhalten soll. Je nach Ihrer Situation können darin zum Beispiel Erb:innen benannt, Vermächtnisse festgelegt oder besondere Wünsche geregelt werden. Wichtig ist, dass Ihre Formulierungen eindeutig und nachvollziehbar sind.
Wer als Erbin oder Erbe eingesetzt wird, tritt Ihre Rechtsnachfolge an und übernimmt damit auch die mit dem Nachlass verbundenen Rechte und Pflichten. Mit einem Vermächtnis können Sie dagegen gezielt einen Geldbetrag, einen Gegenstand oder einen bestimmten Vermögenswert weitergeben, ohne die Person oder Organisation als Erb:in einzusetzen.
Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel bestimmte nahe Angehörige, zum Beispiel Kinder oder Ehepartner:innen. Sie haben auch dann einen gesetzlichen Mindestanspruch am Nachlass, wenn sie im Testament nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden.
Ja. Solange Sie leben und testierfähig sind, können Sie Ihr Testament grundsätzlich jederzeit ändern oder neu verfassen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Regelungen an veränderte Lebenssituationen oder neue Wünsche anzupassen.
hr Testament sollte an einem Ort aufbewahrt werden, an dem es im Ernstfall zuverlässig gefunden wird. Möglich sind zum Beispiel die sichere Aufbewahrung zu Hause oder die Hinterlegung beim Nachlassgericht.


