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Mit Ihrem Testament Zukunft schreiben.

Wir geben Ihnen wertvolle Tipps zur Testamentserstellung. Damit Ihr Testament rechtssicher wird, gibt es einige wichtige Formalien zu beachten. Wir erklären Ihnen den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis und behandeln formale Aspekte wie die sichere Aufbewahrung, sei es handschriftlich oder notariell. Ihr Erbe sollte nach Ihren Wünschen geregelt sein – wir helfen Ihnen dabei. Setzen Sie ein Zeichen für die Zukunft und gestalten Sie Ihren Nachlass verantwortungsbewusst.

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Chancen vermachen - Zukunft fair machen.

Sie möchten selbst bestimmen, wer Ihr Erbe oder Ihre Erbin ist? Sie möchten Freunde oder eine gemeinnützige Organisation wie die Stiftung Hilfe mit Plan mit einem Vermächtnis bedenken? Wenn Sie den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge nicht wünschen, ist es notwendig, ein Testament zu schreiben, mit dem Sie Ihren letzten Willen bekunden. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend aufzuteilen − und zu bestimmen, wie es in Zukunft wirken soll. Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand von Mustertestamenten Formulierungsbeispiele, erklären verschiedene Testamentsformen und beantworten relevante Fragen. 

Unsere Expertin von der Stiftung Hilfe mit Plan beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie bei der Umsetzung Ihrer Ideen:

Foto von Dagmar Löffler.

Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
Stiftung Hilfe mit Plan
Tel.: 040/607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de

Wie schreibe ich ein Testament?

Welche Form des Testaments die richtige für Sie ist, bestimmt sich weitgehend aus Ihren individuellen Lebensumständen und Ihren Wünschen als Testamentsgestaltende:r. Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede zusammengestellt.

Das handschriftliche Testament

Für ein handschriftliches Testament benötigen Sie nur Papier, Stift und etwas Zeit, um sich mit den formellen und inhaltlichen Vorschriften eines rechtswirksamen Testaments vertraut zu machen. So verlangt der Gesetzgeber zum Beispiel, dass Sie Ihr Testament von Anfang bis Ende eigenhändig schreiben, mit einer Unterschrift versehen und Ort und Datum hinzufügen.

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Das handschriftliche Testament

Auch müssen Sie unbedingt Ihren vollständigen Namen nennen. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist zudem wichtig, dass Sie Ihre Wünsche möglichst eindeutig und konkret formulieren. Bei komplizierten Sachverhalten sollten Sie unbedingt den Rat eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin einholen.

Das notarielle Testament

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr letzter Wille unmissverständlich und rechtswirksam ist, oder wenn die erbrechtlichen Anforderungen komplexer sind, können Sie sich von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt beraten lassen oder ein notarielles Testament in Auftrag geben.

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Das notarielle Testament

Ein notarielles Testament wird nach Ihren Wünschen unter Mitwirkung eine:r Notar:in sowie die Beurkundung durch diese:n errichtet. Diese:r steht Ihnen als juristischer Beistand mit fachkundigem Rat bei allen erbrechtlichen Entscheidungen zur Seite.

Das gemeinschaftliche Testament

Möchten Sie mit Ihre:r Ehepartner:in oder eine:r eingetragenen Lebenspartner:in ein gemeinschaftliches Testament – zum Beispiel ein Berliner Testament – aufsetzen, ist juristischer Beistand bei der Formulierung ebenfalls ratsam. Für den Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments müssen Sie besondere Vorschriften beachten. 

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Das gemeinschaftliche Testament

Vereinbarungen sind nach dem Tod eine:r Partner:in rechtlich bindend und gelten auch für den Nachlass des überlebenden Partners bzw. der überlebenden Partnerin. Fachkundige Rechtsberatung bei der Formulierung ist daher essenziell.

Der Erbvertrag

Wollen Sie sich als unverheiratete Partner:innen gegenseitig absichern oder die Weitergabe eines Familienbetriebs vertraglich regeln, ist der Erbvertrag die passende Rechtsform. Dieser wird zwischen Ihnen und den Begünstigten geschlossen und muss von eine:r Notar:in beurkundet werden.

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Der Erbvertrag

Änderungs- und Rücktrittsklauseln im Vertrag räumen den Vertragspartnern die Möglichkeit ein, die wechselseitigen Verpflichtungen zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. Fehlen entsprechende Klauseln, sind Vertragsänderungen oder eine Aufhebung des Vertrags nur im beiderseitigen Einverständnis zu erreichen.

DIE WICHTIGSTEN GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN

Wenn Sie die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie dies mit einer Erbeinsetzung oder einem Vermächtnis tun. Im Folgenden haben wir die Unterschiede kurz erklärt.

Das Vermächtnis

Sie möchten mit einem Teil Ihres Vermögens zum Beispiel Plan-Projekte fördern und Kindern dauerhaft ein besseres Leben ermöglichen? Dann können Sie der Stiftung Hilfe mit Plan einen bestimmten Vermögensgegenstand als Vermächtnis zuwenden – zum Beispiel einen Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere oder eine Immobilie. Während ein Erbe als Rechtsnachfolger unmittelbar in Ihre Rechte und Pflichten eintritt und damit Eigentümer Ihres gesamten Nachlassvermögens wird, wendet sich die Stiftung Hilfe mit Plan als Vermächtnisnehmer an Ihren Erben, um den vermachten Gegenstand zu erhalten.

Die Erbeinsetzung

Sie haben keine nahen Angehörigen oder diese sind bereits ausreichend abgesichert? Dann können Sie auch gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Hilfe mit Plan zum Erben einsetzen. Als Erbin kümmert sich die Stiftung Hilfe mit Plan darum, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird: Sie erfüllt Vermächtnisse und wickelt den gesamten Nachlass professionell, diskret und respektvoll ab.

Unsere Partnerinnen

Rechtsexpertise

Was muss ich beachten, wenn ich eine gemeinnützige Organisation bedenken will? Wie formuliere ich meinen letzten Willen richtig? Zu erbrechtlichen Fragen beraten Sie die Anwältinnen der Kanzlei Stiftungszentrum.law gerne. Unser langjähriger Kooperationspartner in München ist ausschließlich im gemeinnützigen Umfeld tätig und fühlt sich dem sozialen Engagement verbunden. Gerne stellen wir den Kontakt her.

Nachlassabwicklung

„Es ist für mich ein schönes Gefühl, Probleme lösen zu können, die die Verstorbenen zu Lebzeiten nicht mehr lösen konnten. Ich sehe mich daher als Glücksfee – ich erfülle den letzten Wunsch!“ Die Stiftung Hilfe mit Plan arbeitet vertrauensvoll mit der Nachlassabwicklerin Annette Thewes zusammen. Sie sorgt dafür, dass der letzte Wille der Verstorbenen respektvoll umgesetzt wird – und ihr Vermögen Kindern weltweit zugutekommt.

BEISPIEL FÜR EIN HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT

Anhand eines Beispieltestaments zeigen wir Ihnen, wie ein korrekt verfasstes Testament aussehen kann in Bezug auf Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, nachträgliche Testamentsergänzung und Auflage.

Erklärungen

  • 1. Überschrift: Machen Sie bereits in der Überschrift deutlich, dass es sich bei der Niederschrift um Ihr Testament handelt. „Mein letzter Wille“ ist auch eine passende Bezeichnung.
  • 2. Angaben zur Person: Nennen Sie Ihren vollständigen Namen sowie Ihr Geburtsdatum.
  • 3. Widerruf: Machen Sie ein bereits existierendes Testament zur Klarstellung mit einem Widerruf ungültig.
  • 4. Erben bestimmen: Bestimmen Sie Ihre Erben unverwechselbar mit Angaben zu Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum. Legen Sie eindeutig fest, in welchem Verhältnis Sie Ihr Vermögen aufteilen.
  • 5. Vermächtnis formulieren: Machen Sie eindeutige Angaben zum Vermächtnisnehmer und zum zugedachten Vermögenswert.
  • 6. Unterschrift: Vermerken Sie direkt unter dem Geschriebenen Ort und Datum der Niederschrift und unterschreiben Sie mit Vor- und Nachnamen.
  • 7. & 8. Ergänzungen: Sie können Ihr Testament jederzeit um weitere Punkte ergänzen. Unterschreiben Sie Ergänzungen direkt unter dem Geschriebenen und vermerken Sie Ort und Änderungsdatum.
  • 9. Seitenzahlen: Nummerieren Sie einzelne Seiten, falls Ihr Testament mehrere Seiten umfasst. Versehen Sie die einzelnen Seiten mit Ihren Initialen.

Gutes weitergeben - Zukunft fair machen.

“Wir sind kinderlos und haben uns schon länger damit beschäftigt, was mit unserem Vermögen einmal passieren soll, wenn wir mal nicht mehr sind. Wir wussten nur, es soll sinnvoll eingesetzt werden. Durch die Stiftung Hilfe mit Plan wurden wir so kompetent und gut verständlich beraten, dass wir uns sofort gut aufgehoben gefühlt haben.”

− Roswitha und Harald Trescher

„Ich möchte mit meinem Testament meine Verwandtschaft entlasten. Sie soll sich nicht um alles kümmern müssen. Es ist mir wichtig, dass ihr die Arbeit abgenommen wird und alles notariell und testamentarisch klar geregelt ist.“

− Rotraud Schönberger

 

Häufigste Fragen zum Thema Testament schreiben

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist. Wenn Ihr Nachlass ausschließlich an direkte Verwandte gehen soll und die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, benötigen Sie meist kein Testament. Möchten Sie hingegen eine befreundete Person, eine gemeinnützige Körperschaft oder eine gemeinnützige Körperschaft, z.B. eine Stiftung bedenken, ist ein Testament nötig.

Der Gesetzgeber gibt eigenhändige und notarielle Testamente als ordentliche Testamente vor. Andere wichtige Formen zur Nachlassregelung sind gemeinschaftliche Testamente wie das Berliner Testament und Erbverträge. Welche Form für Sie die richtige ist, bestimmt sich weitgehend aus Ihren individuellen Lebensumständen und Ihren Wünschen als Testamentsgestaltende. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an.

Für eine einfache Nachlassgestaltung reicht ein handschriftliches Testament meistens aus. Bei komplexen erbrechtlichen Gegebenheiten stellt ein notarielles Testament in der Regel sicher, dass Ihnen keine formalen Fehler oder missverständliche Formulierungen unterlaufen, die das Testament unwirksam und Ihren letzten Willen ungültig machen.

Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Vermögen von 500.000 Euro beispielsweise fallen Kosten von 935 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer an (Stand 2020).

Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatt:innen bzw. eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder oder bei deren Vorversterben Enkelkinder. Eigene Geschwister und entferntere Verwandte werden nicht berücksichtigt. Sind keine Nachkommen vorhanden, sind die Eltern pflichtteilsberechtigt.

Haben Sie Ihren letzten Willen allein festgelegt, so können Sie diesen jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament unwirksam machen. Dabei gilt: Ein handschriftliches Testament können Sie jederzeit nachträglich in Teilen oder komplett widerrufen. Jede Änderung oder Aufhebung ist mit Datum, Ort und Unterschrift zu versehen, da grundsätzlich das zuletzt geschriebene Testament gilt. Neben einzelnen Änderungen können Sie Ihr bisheriges Testament vernichten und durch ein neues Testament ersetzen. Ein notarielles Testament wiederum ist bereits widerrufen, wenn Sie es aus der amtlichen Verwahrung nehmen. Ein Rücknahmeverlangen können Sie jederzeit formlos stellen.

Bei einem gemeinschaftlichen Testament, wie einem Berliner Testament oder einem Erbvertrag liegt eine stärkere Bindungswirkung vor. Für den Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments müssen Sie besondere Vorschriften beachten. Der Erbvertrag kann nur in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden. Nach dem Tod eines Partners ist ein Widerruf oder eine Vertragsauflösung nicht mehr möglich.

Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Platz in Ihrer Wohnung oder bei einer Person Ihres Vertrauens auf. Am besten an einem Ort, an dem es schnell aufgefunden werden kann. Mehr Sicherheit bietet die amtliche Verwahrung: Sie können Ihr handschriftliches Testament beim Nachlassgericht hinterlegen, anschließend erfolgt die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister in Berlin. Dafür fallen derzeit ein Festbetrag von 75 Euro für die Verwahrung sowie 18 Euro für die Registrierung an. Ein Verlust oder Missbrauch ist somit ausgeschlossen: Nach der Mitteilung Ihres Ablebens durch das Standesamt informiert das Zentrale Testamentsregister sämtliche Nachlassgerichte, bei denen im Laufe Ihres Lebens ein Testament in Verwahrung gegeben wurde. Das bzw. die Testamente werden dann beim Nachlassgericht Ihres letzten Wohnortes eröffnet

Innerhalb des Plan-Verbundes ist das Team der Stiftung Hilfe mit Plan Ansprechpartnerin für alle, die die Arbeit von Plan International dauerhaft unterstützen wollen. Als Stiftung können wir Sie bestmöglich bei der Erfüllung Ihres letzten Willens unterstützen und Ihre Hilfe für Plan entfaltet gleich mehrfache Wirkung. Unsere Empfehlung: Bedenken Sie direkt die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament. Das Stiftungsrecht gibt uns die Möglichkeit die Arbeit von Plan International besonders nachhaltig zu fördern. Während eingetragene Vereine wie z.B. Plan International Deutschland e.V. dazu verpflichtet sind, Nachlässe zeitnah zu verausgaben, haben Stiftungen den Vorteil die anvertrauten Mittel z.B. für besondere Projekte über einen längeren Zeitraum zu verwenden oder dem Stiftungskapital zuzuführen. So ermöglichen Sie mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International langfristig abzusichern.

Plan International Deutschland und die Stiftung Hilfe mit Plan sind gemeinnützig und von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kommt das Vermögen, das Sie uns zuwenden, in voller Höhe den Kindern zugute.

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Für Claudia Jahnke steht fest: Sich zu engagieren macht Spaß und gibt dem Leben Sinn und Tiefe. Seit 2005 unterstützt sie die Arbeit von Plan International Deutschland durch mehrere Patenschaften. 2011 gründete sie ihre Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Hilfe mit Plan. Die positive Wirkung der Projektarbeit auf die Kinder und Jugendlichen hat sie dabei immer wieder überzeugt. Aus diesem Grund fasste sie einen weitreichenden Entschluss.

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