Testament schreiben – Werte bewahren & rechtssicher festhalten

Im Überblick

So verfassen Sie Ihr Testament rechtssicher

Wenn Sie Ihr Testament verfassen möchten, ist es hilfreich, die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten und formalen Anforderungen zu kennen. Hier finden Sie einen verständlichen Überblick über die zentralen Punkte – von den Inhalten des Testaments bis zur sicheren Aufbewahrung.

Diese Themen finden Sie auf dieser Seite:

Wenn Sie Fragen zu Testament, Nachlass und gemeinnützigem Vererben haben, ist unsere Expertin gern für Sie da.

Foto von Dagmar Löffler.

Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
& Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Telefon: 040/607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de

Grundlagen

Gestaltungsmöglichkeiten im Testament

Bevor Sie Ihr Testament formulieren, ist es hilfreich, die grundlegenden Bausteine zu kennen. Ein Testament folgt einer klaren Logik und lässt sich individuell gestalten.

Dabei entscheiden Sie:

  • wer welche Rolle in Ihrem Nachlass übernimmt 
  • und in welcher Form Sie Ihr Vermögen weitergeben möchten

Grundsätzlich gibt es zwei zentrale Möglichkeiten, den Nachlass zu regeln:

Erb:innen einsetzen

Sie bestimmen eine oder mehrere Personen oder Organisationen als Erb:innen. Diese treten Ihre Rechtsnachfolge an und übernehmen den Nachlass ganz oder zu bestimmten Anteilen – einschließlich der damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Vermächtnisse festlegen

Sie können einzelnen Personen oder Organisationen gezielt etwas hinterlassen – zum Beispiel einen Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand. Vermächtnisnehmer:innen erhalten diese Zuwendung, übernehmen jedoch keine weiteren Aufgaben im Nachlass.

Viele Testamente kombinieren beide Elemente, um den Nachlass klar und ausgewogen zu regeln.

Gemeinnützig vererben

Mit dem Testament einen guten Zweck berücksichtigen

Eine Person sitzt an einem Holztisch und schreibt mit einem schwarzen Füllfederhalter auf ein weißes Blatt Papier. Die Hände der Person sind sichtbar, sie trägt eine goldene Armbandskette und einen Ring. Auf dem Tisch liegen außerdem ein geöffnetes Heft oder Magazin und ein geschlossenes Buch, daneben steht ein Glas Wasser und eine Karaffe.

In Ihrem Testament können Sie neben Familie und nahestehenden Menschen auch eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen. Dies geschieht zum Beispiel als Vermächtnis und ergänzt die Absicherung Ihrer Angehörigen.

Viele Menschen entscheiden sich dafür, auf diese Weise Werte weiterzugeben, die ihnen im Leben wichtig waren – zum Beispiel durch die Unterstützung eines bestimmten Zwecks oder einer Organisation.

Ob und in welchem Umfang Sie gemeinnützig vererben möchten, ist eine persönliche Entscheidung. Auch kleinere Vermächtnisse können dabei eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Wie Sie ein gemeinnütziges Vermächtnis konkret festhalten, zeigen wir Ihnen im Schritt‑für‑Schritt‑Teil dieser Seite anhand von Beispielformulierungen. 

Das Wichtigste in Kürze

Inhalte eines Testaments

Ein Testament besteht aus mehreren festen Bestandteilen. Wenn Sie diese kennen, fällt es leichter, Ihr Testament klar und vollständig zu verfassen.

Typischerweise erwähnen Sie darin:

  • eine unmissverständliche Überschrift, wie „Mein Testament“
  • Ihre persönlichen Angaben 
  • wer Erb:in wird und in welchem Umfang 
  • ob einzelne Vermächtnisse vorgesehen sind 
  • mögliche Ersatzregelungen 
  • Ort, Datum und Ihre Unterschrift

Im folgenden Abschnitt führen wir Sie Schritt für Schritt durch diese Punkte und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Entscheidungen eindeutig festhalten können.

Schritt für Schritt

So schreiben Sie Ihr Testament

Ein Testament folgt einer klaren Struktur. Wenn Sie Schritt für Schritt vorgehen, können Sie Ihre Wünsche eindeutig festhalten und vermeiden Missverständnisse. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Punkte in einem Testament enthalten sein sollten.

Beginnen Sie Ihr Testament mit Ihren persönlichen Angaben. So stellen Sie sicher, dass das Dokument eindeutig Ihnen zugeordnet werden kann.

Dazu gehören:

  • Ihr vollständiger Name
  • ggf. Ihr Geburtsname
  • Ihr Geburtsdatum 
  • Ihre aktuelle Anschrift
Eine Musterformulierung für eine Erbeinsetzung.

Im nächsten Schritt bestimmen Sie, wer Ihr:e Erb:in oder Ihre Erb:innen sein sollen. Sie können eine einzelne Person oder Organisation einsetzen oder mehrere Erb:innen benennen und Anteile festlegen.

Hier entscheiden Sie, wer den Nachlass ganz oder zu bestimmten Teilen erhalten soll und als Ihre unmittelbare Rechtsnachfolge alle Pflichten und Rechte übernimmt, wie z.B. die Kündigung von Verträgen.

Beispielformulierung gemeinnütziges Erbe:

Eine Musterformulierung für ein Vermächtnis

Zusätzlich zur Erbeinsetzung können Sie einzelne Personen oder Organisationen gezielt bedenken. Dies geschieht in Form eines Vermächtnisses – zum Beispiel durch die Zuwendung eines Geldbetrags oder eines bestimmten Gegenstands.

Vermächtnisse sind optional und werden häufig genutzt, um einzelne Wünsche umzusetzen oder gezielt einen Teil des Nachlasses für einen guten Zweck einzusetzen.

Beispielformulierung gemeinnütziges Vermächtnis:

Es ist sinnvoll, auch für den Fall vorzusorgen, dass eine benannte Person oder Organisation das Erbe oder Vermächtnis nicht antreten kann. Mit einer Ersatzregelung stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass auch dann in Ihrem Sinne verteilt wird.

Ein eigenhändiges Testament ist nur gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und von Ihnen unterschrieben ist. 

Achten Sie darauf, diesen Schritt nicht zu vergessen.

Bereiten Sie Ihr Testament in Ruhe vor: Nutzen Sie unsere Aufbauhilfe mit Beispielen und Mustertestament – als Unterstützung für Ihre persönliche Vorbereitung.

Wichtiger Hinweis:

Die genannten Schritte dienen als Orientierung. Je nach persönlicher Situation kann es sinnvoll sein, Ihr Testament individuell anzupassen oder fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Testamentsformen

Welche Testamentsform zu Ihrer Situation passt

Welche Art von Testament für Sie die richtige ist, hängt von Ihren Lebensumständen und Ihren Wünschen ab. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst.

Eigenhändiges Testament

Ein eigenhändiges Testament wird vollständig 
handschriftlich verfasst und unterschrieben. 
Für diese Form benötigen Sie lediglich Papier, 
Stift und etwas Zeit.

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Eigenhändiges Testament

Diese Variante ist geeignet, wenn:

  • Ihre Vermögensverhältnisse 
    überschaubar sind,
  • Sie Ihre Wünsche klar und eindeutig 
    formulieren können, 
  • Sie Ihr Testament selbst erstellen 
    möchten.

Wichtig ist, dass das Testament vollständig 
handschriftlich geschrieben sowie mit Ort, 
Datum und Unterschrift versehen ist. 
Um Missverständnisse zu vermeiden, 
sollten Sie Ihren vollständigen Namen nennen 
und Ihre Regelungen eindeutig formulieren.

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament wird gemeinsam mit 
einer Notarin oder einem Notar erstellt. 
Diese unterstützen Sie bei der Formulierung
und sorgen dafür, dass Ihr Testament rechtlich 
eindeutig und formell korrekt ist.

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Notarielles Testament

Diese Form kann sinnvoll sein, wenn:

  • Ihre Vermögensverhältnisse komplexer 
    sind (z. B. Immobilien oder 
    Unternehmensanteile) 
  • Sie rechtliche Klarheit und zusätzliche 
    Absicherung wünschen 
  • Sie sich bei der Gestaltung professionell
     begleiten lassen möchten

Ein notarielles Testament wird beurkundet 
und in der Regel direkt beim Nachlassgericht 
hinterlegt.

Weitere Möglichkeiten

In besonderen Lebenssituationen können auch 
andere Formen der Nachlassregelung sinnvoll 
sein – zum Beispiel ein gemeinschaftliches 
Testament für Ehe‑ oder Lebenspartner oder 
ein Erbvertrag, etwa zur Regelung eines 
Familienunternehmens.

 

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Weitere Möglichkeiten

Diese Formen sind rechtlich bindender als 
ein Einzeltestament und sollten in der Regel 
mit fachkundiger Unterstützung erstellt 
werden. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen 
hierfür unabhängig agierende 
Rechtsanwält:innen, die Sie unverbindlich 
beraten.

Wichtiger Hinweis:

Alle Testamentsformen können jederzeit geändert oder neu gefasst werden, wenn sich Ihre Lebenssituation oder Ihre Wünsche verändern.

Interviewvideo

Rechtliche Fragen verständlich erklärt

In diesem kurzen Video beantwortet Melanie Jakobs von der Kanzlei Stiftungszentrum.law drei häufige Fragen rund um das Testament – klar, verständlich und praxisnah.

Stiftungszentrum.law ist unser langjähriger Kooperationspartner im gemeinnützigen Bereich. Die spezialisierten Juristinnen beraten unter anderem zu Testamentsgestaltung und gemeinnützigem Vererben. Wenn Sie Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen möchten, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch gern den passenden Kontakt.

Die Aussagen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Aufbewahrung und Unterstützung

Wie es nach dem Schreiben weitergeht

Nachdem Sie Ihr Testament verfasst haben, ist es wichtig, es so aufzubewahren, dass es im Ernstfall zuverlässig gefunden und berücksichtigt wird. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille im entscheidenden Moment bekannt ist.

Testament sicher aufbewahren

Grundsätzlich haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Zu Hause aufbewahren
Ein eigenhändiges Testament können Sie an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren, z. B. bei Ihren wichtigen Unterlagen. Informieren Sie in diesem Fall eine Vertrauensperson darüber, wo sich das Testament befindet.

Beim Nachlassgericht hinterlegen
Sie können Ihr Testament beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Es wird dort im Zentralen Testamentsregister erfasst und im Todesfall automatisch gefunden.

Beim Notariat verwahren lassen
Ein notarielles Testament wird ebenfalls sicher beim Nachlassgericht hinterlegt.

Unterstützung nach Bedarf

Viele Menschen verfassen ihr Testament selbst. Andere wünschen sich bei einzelnen Fragen zusätzliche Sicherheit oder eine persönliche Rücksprache.

Wenn Sie Plan International in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu unabhängig agierenden Rechtsanwält:innen, die Sie rechtlich beraten und bei der Erstellung oder Prüfung Ihres Testaments unterstützen können.

Ob es um eine kurze Rückfrage, die Einbindung eines gemeinnützigen Vermächtnisses oder organisatorische Fragen geht – unsere Ansprechpartnerin ist gern für Sie da.

Foto von Dagmar Löffler.

Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
& Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Telefon: 040/607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de

Wie es weitergehen kann

Sie wollen sich noch weiter informieren?

Infoveranstaltungen

In unseren kostenlosen Veranstaltungen erfahren Sie mehr über Erbrecht, Testament und Nachlassplanung – online oder vor Ort, mit Raum für Ihre Fragen.

Testamentsspende

Erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem Nachlass Angehörige absichern und Gutes bewirken können.

Ein Kind mit braunem Hut und gelber Kleidung steht vor einer hellen Wand und lächelt breit in die Kamera. Das Kind hält beide Hände an seine Wangen und wirkt fröhlich.

Nachlassabwicklung

Erfahren Sie, wer sich im Erbfall kümmert und wie Ihr letzter Wille umgesetzt wird.

Unsere Ansprechpartnerin für Nachlässe sitzt an einem Tisch im Büro von Plan International und ist im Gespräch mit einer Unterstützerin.

Vertrauen, Transparenz und persönliche Begleitung – für eine sehr persönliche Entscheidung

Den eigenen Nachlass zu regeln, ist für viele Menschen ein sensibler Schritt. Wenn Sie Plan International in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, begleiten wir Sie auf Wunsch dabei. Transparenz, persönliche Ansprechpartner:innen und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem, was Sie uns anvertrauen, sind für uns selbstverständlich. Unsere langjährige Erfahrung sowie Auszeichnungen und Gütesiegel stehen für geprüfte Standards und einen verlässlichen Umgang mit Spenden und testamentarischen Zuwendungen.

DZI Logo

DZI-Spendensiegel – geprüft für Transparenz und satzungsgemäße Mittelverwendung

Siegel Nachlassportal Transparent und rechtssicher

Als Mitglied des Nachlass-Portals agieren wir transparent und rechtssicher

Tüv-Siegel

TÜV-geprüfte Prozesse – für Sicherheit und professionelle Begleitung

Ethik-Signet des Deutschen Fundraisingverbands – für verantwortungsvolles und ethisches Handeln

Häufigste Fragen zum Thema Testament schreiben

Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn Sie selbst festlegen möchten, wer Ihren Nachlass erhalten soll. Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge – und die entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen. Testen Sie die Verteilung Ihres Nachlasses mit und ohne Testament anonym und kostenlos mit unserem Erbquotenrechner.

Ein handschriftliches Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein. Nur dann ist es wirksam. Wichtig ist außerdem, dass Ihre Regelungen klar und eindeutig formuliert sind.

Ein notarielles Testament kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Ihre Vermögens- oder Familienverhältnisse komplexer sind – zum Beispiel bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder Patchwork-Familien. Es schafft zusätzliche rechtliche Klarheit und wird in der Regel sicher hinterlegt.

Ein Testament sollte klar erkennen lassen, wer was erhalten soll. Je nach Ihrer Situation können darin zum Beispiel Erb:innen benannt, Vermächtnisse festgelegt oder besondere Wünsche geregelt werden. Wichtig ist, dass Ihre Formulierungen eindeutig und nachvollziehbar sind.

Wer als Erbin oder Erbe eingesetzt wird, tritt Ihre Rechtsnachfolge an und übernimmt damit auch die mit dem Nachlass verbundenen Rechte und Pflichten. Mit einem Vermächtnis können Sie dagegen gezielt einen Geldbetrag, einen Gegenstand oder einen bestimmten Vermögenswert weitergeben, ohne die Person oder Organisation als Erb:in einzusetzen.

Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel bestimmte nahe Angehörige, zum Beispiel Kinder oder Ehepartner:innen. Sie haben auch dann einen gesetzlichen Mindestanspruch am Nachlass, wenn sie im Testament nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden.

Ja. Solange Sie leben und testierfähig sind, können Sie Ihr Testament grundsätzlich jederzeit ändern oder neu verfassen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Regelungen an veränderte Lebenssituationen oder neue Wünsche anzupassen.

hr Testament sollte an einem Ort aufbewahrt werden, an dem es im Ernstfall zuverlässig gefunden wird. Möglich sind zum Beispiel die sichere Aufbewahrung zu Hause oder die Hinterlegung beim Nachlassgericht.