Checkliste Nachlass regeln – in 5 Schritten zum Testament
So starten Sie mit der Nachlassplanung
Wenn Sie Ihren Nachlass regeln möchten, hilft ein Schritt-für-Schritt-Vorgehen dabei, den Überblick zu behalten und die nächsten Entscheidungen gut vorzubereiten. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Fragen zu Beginn wichtig sind und wie Sie Ihre Nachlassplanung sinnvoll strukturieren können.
Diese Schritte erwarten Sie auf dieser Seite:
Wenn Sie Fragen zu Testament, Nachlass und gemeinnützigem Vererben haben, ist unsere Expertin gern für Sie da.
Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
& Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Telefon: 040/607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de
Wer würde ohne Testament erben?
Betrachten Sie Ihre persönliche Situation und klären Sie zwei grundlegende Fragen:
Wer würde meinen Nachlass erhalten, wenn ich kein Testament habe?
Entspricht die gesetzliche Regelung meinen Vorstellungen?
Viele Menschen gehen davon aus, dass sich ihr Nachlass automatisch so verteilt, wie sie es sich wünschen – oder glauben, ein Testament sei nur bei großem Vermögen notwendig. Tatsächlich gilt ohne Testament immer die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz legt damit fest, welche Angehörigen erben und wie das Vermögen aufgeteilt wird.
Gerade deshalb lohnt es sich, sich frühzeitig einen Überblick zu verschaffen. Eine einfache Möglichkeit bietet unser Erbquotenrechner.
Unser Tipp: Erbquotenrechner
Mit unserem Erbquotenrechner können Sie in wenigen Minuten herausfinden,
- wer nach der gesetzlichen Erbfolge erben würde,
- wie sich der Nachlass auf Angehörige verteilt,
- welche Pflichtteilsansprüche bestehen können.
So sehen Sie schnell, ob die gesetzliche Erbfolge zu Ihrer persönlichen Situation passt – oder ob Sie die Verteilung lieber selbst in einem Testament festlegen möchten.
Ein Beispiel: Leben Sie in einer Partnerschaft ohne Trauschein, gehört Ihr:e Partner:in nach der gesetzlichen Erbfolge nicht zu den Erb:innen. Ohne Testament kann der Nachlass daher an entfernte Verwandte gehen.
Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer etwas erhalten soll – etwa Partner:innen, Freund:innen oder auch eine gemeinnützige Organisation.
Was gehört zum Nachlass?
Nachdem Sie sich mit der gesetzlichen Erbfolge vertraut gemacht haben, lohnt sich ein Blick darauf, was zu Ihrem Nachlass gehört. Dabei geht es nicht nur um Geld oder Immobilien, sondern oft auch um Gegenstände mit persönlicher Bedeutung.
Notieren Sie, welche Vermögenswerte vorhanden sind, zum Beispiel:
- Immobilien – z.B. Häuser, Eigentumswohnungen oder Grundstücke
- Sachwerte – z.B. Kunstwerke, Schmuck, Sammlungen oder Fahrzeuge
- Kapitalvermögen – z.B. Bankkonten, Wertpapiere oder Investmentfonds
- persönliche Gegenstände – z.B. Briefe, Erinnerungsstücke usw.
Eine solche Übersicht hilft Ihnen, Ihre weiteren Entscheidungen besser vorzubereiten. Im nächsten Schritt können Sie überlegen, welche Menschen Ihnen besonders wichtig sind und wie Sie diese berücksichtigen möchten
Wen möchten Sie berücksichtigen und in welcher Form?
Viele Menschen möchten mit ihrem Nachlass vor allem ihre Familie absichern. Andere möchten zusätzlich Freund:innen bedenken oder einen Teil ihres Vermögens für einen guten Zweck einsetzen. Auch kleinere Vermächtnisse können dabei viel bewirken und zum Beispiel die Arbeit von Plan International langfristig unterstützen.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer welchen Anteil Ihres Nachlasses erhalten soll. Wenn Sie wissen, welche Menschen und/oder Organisationen Sie berücksichtigen möchten, stellt sich im nächsten Schritt die Frage, in welcher Form Ihr Vermögen verteilt werden soll.
Die häufigsten Möglichkeiten, einen Nachlass zu verteilen, sind Erbeinsetzung, Vermächtnis oder eine Kombination aus beidem.
Wie halten Sie Ihre Wünsche rechtssicher fest?
Wenn Sie festgelegt haben, wer etwas erhalten soll und in welchem Umfang, können Sie Ihre Wünsche in einem Testament festhalten. Erst ein Testament stellt sicher, dass Ihr Nachlass tatsächlich so verteilt wird, wie Sie es vorgesehen haben. Auf unserer Seite Testament schreiben finden Sie praktische Tipps und Beispielformulierungen, die Ihnen dabei helfen können. In Deutschland können Sie ein Testament grundsätzlich auf zwei Wegen erstellen:
Eigenständiges Testament
Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen sowie mit der Hand unterschrieben sein. Nur so ist es gültig. Ein eigenhändiges Testament kann privat oder amtlich verwahrt werden. Achten Sie darauf, Ihre Wünsche klar zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem ist es wichtig, sich vorab mit den rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen. Bei komplexen Vermögens- oder Familienverhältnissen ist eine frühzeitige rechtliche Beratung sinnvoll.
Öffentliches oder notarielles Testament
Notar:innen stellen sicher, dass Ihr letzter Wille rechtssicher formuliert wird. Das Testament wird beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt und im zentralen Testamentsregister gespeichert. Auf diese Weise ist es vor Verlust oder Manipulation geschützt. Im Todesfall eröffnet das Nachlassgericht das Testament. Dort ist ebenfalls die Beantragung des Erbscheins möglich, um die Erbfolge einer verstorbenen Person festzustellen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich besonders bei komplexen Vermögen.
Wie stellen Sie sicher, dass das Testament gefunden wird?
Wenn Sie Ihr Testament verfasst haben, sollten Sie es an einem Ort aufbewahren, an dem es im Ernstfall zuverlässig gefunden wird.
Grundsätzlich haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Zu Hause aufbewahren:
Viele Menschen bewahren ihr handschriftliches Testament an einem sicheren Ort zu Hause auf – zum Beispiel in einem Ordner mit wichtigen Unterlagen. Informieren Sie in diesem Fall eine Vertrauensperson darüber, wo sich das Dokument befindet.
Beim Amtsgericht hinterlegen:
Sie können Ihr Testament auch offiziell beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Dort wird es im Zentralen Testamentsregister erfasst und im Todesfall automatisch gefunden und eröffnet.
Im Notariat erstellen und verwahren lassen:
Wenn Sie Ihr Testament bei einem Notar oder eine Notarin erstellen, wird es ebenfalls beim Nachlassgericht hinterlegt.
So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille berücksichtigt wird.
Zusatz-Tipp: Checkliste digitaler Nachlass
Unser Leben findet immer mehr digital statt. Wir alle nutzen soziale Netzwerke, Online-Banking oder Cloud-Dienste und hinterlassen dadurch zahlreiche Daten – auch über unser eigenes Leben hinaus. Deshalb gehört der sogenannte digitale Nachlass heute zu einer sorgfältigen Nachlassplanung dazu.
Unsere praktische Checkliste zum digitalen Nachlass hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Sie enthält wertvolle Tipps zur Verwaltung Ihrer digitalen Daten sowie eine Mustervorlage zur systematischen Erfassung Ihrer Online-Konten.
Laden Sie die Checkliste jetzt herunter und sorgen Sie dafür, dass Ihr digitales Erbe klar geregelt ist.
Bestellen Sie Ihren kostenfreien Testamentsratgeber
Wenn Sie Ihre Wünsche festhalten möchten, kann eine strukturierte Vorbereitung helfen. In unserem Testamentsratgeber finden Sie Beispielformulierungen, Checklisten und eine Übersicht über wichtige Unterlagen.
Der Ratgeber enthält:
- verständliche Informationen zu Testament und gesetzlicher Erbfolge
- praktische Hinweise und Musterformulierungen für die eigene Vorsorge
- Einblicke in die Möglichkeit einer gemeinnützigen Testamentsspende
- eine Checkliste für Ihre persönliche Nachlassplanung
- alles juristisch geprüft von erfahrenen Fachanwältinnen für Erbrecht
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Vertrauen, Transparenz und persönliche Begleitung – für eine sehr persönliche Entscheidung
Den eigenen Nachlass zu regeln, ist für viele Menschen ein sensibler Schritt. Wenn Sie Plan International in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, begleiten wir Sie auf Wunsch dabei. Transparenz, persönliche Ansprechpartner:innen und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem, was Sie uns anvertrauen, sind für uns selbstverständlich. Unsere langjährige Erfahrung sowie Auszeichnungen und Gütesiegel stehen für geprüfte Standards und einen verlässlichen Umgang mit Spenden und testamentarischen Zuwendungen.
Häufige Fragen zu den ersten Schritten der Nachlassplanung
Zu Ihrem Nachlass gehören zum Beispiel Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge oder Schmuck. Auch persönliche Gegenstände mit ideellem Wert – etwa Briefe, Erinnerungsstücke oder Sammlungen – können eine Rolle spielen. Eine erste Übersicht hilft Ihnen dabei, die weiteren Schritte besser vorzubereiten.
Wer als Erbin oder Erbe eingesetzt wird, tritt Ihre Rechtsnachfolge an. Das bedeutet: Diese Person oder gemeinnützige Organisation erhält den Nachlass ganz oder zu einem bestimmten Anteil und übernimmt damit auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Mit einem Vermächtnis können Sie dagegen gezielt einen Geldbetrag, einen Gegenstand oder einen Vermögenswert weitergeben, ohne die Person oder gemeinnützige Organisation als Erb:in einzusetzen.
Bestimmte nahe Angehörige haben auch dann einen gesetzlichen Mindestanspruch am Nachlass, wenn sie im Testament nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden. Dazu gehören in der Regel zum Beispiel Kinder oder Ehepartner:innen. Pflichtteilsansprüche spielen vor allem dann eine Rolle, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrer persönlichen Situation Pflichtteilsansprüche bestehen können, lohnt sich eine fachliche Einschätzung. Nutzen Sie auch gern unseren Erbquotenrechner für eine erste Auswertung.
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein. Alternativ können Sie ein notarielles Testament erstellen oder sich von Fachanwält:innen unterstützen lassen. Welche Form für Sie passend ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Komplexität Ihres Nachlasses ab.
Rechtlicher Rat kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Ihre persönliche oder wirtschaftliche Situation komplexer ist – zum Beispiel bei Immobilien, Unternehmensanteilen, Patchwork-Familien oder wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Wünsche rechtssicher festhalten können. Wenn es um besondere Regelungen oder offene Fragen geht, kann es entlastend sein, eine Fachanwältin, einen Fachanwalt oder ein Notariat einzubeziehen.
Ihr Testament sollte an einem Ort aufbewahrt werden, an dem es im Ernstfall zuverlässig gefunden wird. Möglich sind zum Beispiel die sichere Aufbewahrung zu Hause, die Hinterlegung beim Nachlassgericht oder die Verwahrung über ein Notariat.
Auch digitale Konten und Daten gehören heute zur Nachlassplanung. Dazu zählen zum Beispiel E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Online-Banking oder Cloud-Dienste. Eine Übersicht über Ihre wichtigsten Zugänge und Konten kann Angehörigen helfen, den digitalen Nachlass später besser zu regeln.
Rechtlicher Hinweis
Diese Checkliste soll Ihnen eine erste Orientierung bei der Nachlassregelung geben, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Garantie für Aktualität und Genauigkeit übernommen werden. Für eine individuelle und rechtssichere Beratung empfehlen wir, eine Fachanwaltskanzlei, ein Notariat oder eine Steuerberatung begleitend hinzuzuziehen.


