Gemeinsam Kindern Perspektiven bieten
Sie möchten ohne viel Aufwand dauerhaft Kinder und Kinderrechte fördern? Mit einer Zustiftung in die Stiftung Hilfe mit Plan unterstützen Sie unkompliziert und langfristig eine gute Sache, die Ihnen am Herzen liegt. Denn als Zustiftung bleibt Ihr Beitrag in unserem Stiftungskapital erhalten und kann Erträge erwirtschaften, die Jahr für Jahr aufs Neue in Hilfsprojekte für Kinder weltweit fließen. Als Stiftung der Kinderhilfsorganisation Plan International sind wir eine der größten Stiftungen in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und eine erfahrene, verlässliche Partnerin für Menschen, die sich sozial engagieren möchten. Seit 2008 haben wir unser Stiftungskapital dank zahlreicher Zustiftungen auf mehr als 81 Millionen Euro erhöht und dadurch Spenden und Erträge in Höhe von rund 37,1 Mio. Euro in die Zukunft von Kindern investieren können. (Stand: Finanzjahr 2023)
Engagieren auch Sie sich mit einer Zustiftung und machen Sie einen Unterschied im Leben von Kindern weltweit.
So können Sie zustiften
So funktioniert eine Zustiftung
Dauerhafte Unterstützung
Das Kapital der Stiftung Hilfe mit Plan ist die starke Basis unseres Engagements und für die Ewigkeit bestimmt. Wenn Sie sich für eine Unterstützung in Form einer Zustiftung entscheiden, fließt Ihre Zuwendung in den Vermögensstock der Stiftung Hilfe mit Plan und erwirtschaftet dort dauerhaft Kapitalerträge. Unser Ziel ist es, unser Stiftungskapital gemeinsam mit engagierten Menschen wie Ihnen stetig wachsen zu lassen. Denn je größer und stärker der »Stiftungsbaum« wird, desto mehr Früchte kann er Jahr für Jahr tragen, die in Form von Erträgen in wirksame Projekte für Kinder fließen. Eine Zustiftung wirkt so immer wieder aufs Neue und ist damit noch nachhaltiger als eine Projektspende, die zeitnah verausgabt werden muss.
Steuerliche Vorteile
Ihr Engagement können Sie steuerlich geltend machen. So können Sie bis zu einer Million Euro in den Vermögensstock einer Stiftung einzahlen und das gestiftete Vermögen im Jahr der Zustiftung und in den folgenden neun Jahren steuerlich in Abzug bringen. Bei Ehepaaren erhöht sich der Betrag auf zwei Millionen Euro, unabhängig davon, von wem der beiden das Geld kommt. Diese Abzugsmöglichkeit besteht neben dem üblichen Spendenabzug. Wenn Sie bereits eine Spende an eine gemeinnützige Organisation geleistet haben oder in Zukunft eine Spende leisten möchten, können Sie diese zusätzlich zur Zustiftung in Abzug bringen. Die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen erhalten Sie von uns zeitnah.
Die Vorteile einer Zustiftung am Beispiel der Chancengeber
Sie interessieren sich für eine Zustiftung?
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Julia Hammer & Team
Tel.: 040 / 607 716 - 260
E-Mail: info@stiftung-hilfe-mit-plan.de
Konto für Zustiftungen
Stiftung Hilfe mit Plan
IBAN: DE39 3702 0500 0008 8757 06
BIC: BFSWDE33XXX
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