Immobilienwerte weitergeben
Was geschieht nach meinem Tod mit meinem Wohneigentum? Wie stelle ich sicher, dass meine Lebenspartnerin oder mein Lebenspartner nach meinem Tod in unserer Immobilie wohnen bleiben kann? Was macht eine gemeinnützige Organisation mit einer Immobilie? Wenn Sie eine oder mehrere Immobilien besitzen und sich Gedanken über die Zukunft machen, sind Ihnen diese Fragen vertraut. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch, was es bei der Weitergabe von Immobilien zu beachten gilt und wie Ihr Nachlass Kindern in Not zugutekommen kann. Sprechen Sie uns an.
Mit einem Testament Klarheit schaffen
Wer Immobilien besitzt, möchte in der Regel, dass das Eigentum ohne viel Aufwand oder Steuerlast auf die Erb:innen übergeht. Ohne testamentarische Regelungen kann es jedoch leicht zu Schwierigkeiten oder Enttäuschungen kommen.
Haben Sie zum Beispiel keine Regelungen getroffen, geht Ihre Immobilie in das Gesamtvermögen ein, das unter den Nachlassberechtigten aufgeteilt wird. Das kann dazu führen, dass Ihre Immobilie verkauft werden muss und ihr:e Lebenspartner:in dort nicht mehr wohnen kann. Auch Vermächtnisse an entfernte Verwandte, Freunde oder an gemeinnützige Organisationen sind ohne eine entsprechende Verfügung nicht möglich. Ungeachtet Ihrer Wünsche gilt dann die gesetzliche Erbfolge.
Dies lässt sich jedoch vermeiden, indem Sie die Übertragung Ihres Nachlasses mit einem Testament oder einem Erbvertrag aktiv gestalten und sich vorab mit den wichtigsten Fragen dazu auseinandersetzen.
Wichtige Fragen vorab klären
Die Frage, ob eine:r Ihrer Hinterbliebenen in der Wohnung oder dem Haus wohnen bleiben möchte, ist essenziell. Überlegen Sie sich rechtzeitig, was Sie sich wünschen. Die Eintragung eines Wohnrechts im Grundbuch kann der richtige Weg sein, um dies sicherzustellen. Vielleicht wissen Sie auch bereits, dass niemand in Ihrer Familie an der Immobilie interessiert ist. Sie überlegen deshalb, die Immobilie einer bestimmten Person oder auch einer gemeinnützigen Organisation zu vermachen, deren Arbeit Ihnen am Herzen liegt. Hier gilt es verschiedene steuerliche und rechtliche Faktoren zu beachten. So müssen nicht verwandte Erb:innen in der Regel mehr Erbschaftssteuer zahlen als Angehörige, für die höhere Freibeträge gelten. Auch das kann dazu führen, dass die Immobilie verkauft werden muss, obwohl dies nicht gewünscht war. Gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Hilfe mit Plan hingegen sind von der Erbschaftssteuer befreit – Ihr Immobilienvermögen kommt in vollem Umfang und Ihren Wünschen entsprechend Kindern weltweit zugute.
Wir unterstützen Sie gern
Bei der Weitergabe von Immobilien und der Testamentsgestaltung gibt es einiges zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall von einer Expertin bzw. einem Experten, wie z.B. einer Notarin oder einem Fachanwalt für Erbrecht und/oder Steuerrecht, beraten zu lassen. Wenn Sie überlegen, Ihre Immobilie an eine gemeinnützige Organisation weiterzugeben, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über ihre Möglichkeiten. Für rechtliche Fragen stehen dabei die Rechtsanwältinnen unseres Kooperationspartners Stiftungszentrum.law zur Verfügung. Eine Erstberatung durch sie ist kostenlos. Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Informationsabende zum Thema "ImmobilienWerte weitergeben" an, zu denen wir Sie herzlich einladen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
Mit einer Immobilie Zukunft für Kinder fördern
Gut zu wissen
Immobilie vererben oder verschenken?
Durch eine grundbuchamtliche Absicherung von Wohn- und Nießbrauchsrecht besteht die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Immobilien zu übertragen, ohne dass Ihre Wohnumstände verändert werden. So können Sie Ihre Immobilie zum Beispiel an eine gemeinnützige Organisation stiften. Ob es für Sie von Vorteil ist, Ihr Eigentum zu vererben oder zu verschenken bzw. zu stiften, hängt von verschiedenen steuerlichen und rechtlichen Faktoren und Ihren individuellen Lebensumständen ab. Eine gute Beratung ist deshalb wichtig. Sprechen Sie uns an.
Steuerliche Regelungen
Wenn Sie eine Immobilie vererben, fällt Erbschaftssteuer an. Die bei der Erbschaftssteuer vorgesehenen Pro-Kopf-Freibeträge reichen jedoch in vielen Fällen aus, um den Wert der Immobilie zu decken. Direkte Verwandte – zum Beispiel Ihr:e Ehepartner:in, aber auch Ihre Kinder – profitieren bei dieser Regelung von vergleichsweise hohen Freibeträgen, mit denen der Wert der Immobilie verrechnet wird.
Direkte Verwandte können außerdem zusätzlich zu den Pro-Kopf-Freibeträgen weitere Vorteile in Anspruch nehmen. Keine Erbschaftssteuer fällt an, wenn Sie zum Beispiel Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau das selbstgenutzte Eigenheim zukommen lassen und diese:r das Haus mindestens weitere 10 Jahre nutzt. Übertragen Sie die Immobilie Ihren Kindern, so gilt diese Regelung immerhin noch für 200 Quadratmeter Wohnfläche. Was darüber hinausgeht, wird auf die entsprechenden Freibeträge angerechnet.
Handelt es sich bei dem Haus oder der Wohnung um eine Immobilie mit einem hohen Verkehrswert oder um mehrere Immobilien, stellt sich die Sachlage unter Umständen etwas komplizierter dar. In diesem Fall reichen die entsprechenden Freibeträge eventuell nicht aus und eine hohe Steuerlast zwingt Ihre Erben entgegen Ihren Wünschen zum Verkauf der Immobilie. Das Eigentum mit einer Schenkung zu Lebzeiten schrittweise an die Begünstigten zu übertragen, kann hier der gangbarere Weg sein.
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sehen gleich hohe Freibeträge vor. Bei einer Schenkung können die Freibeträge allerdings alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden, während dies bei der Erbschaftssteuer nur einmalig der Fall ist.
Steuerliche Vorteile sind aber nicht immer ausreichende Gründe für eine Schenkung. Vielleicht möchten Sie so lange wie möglich Eigentümer Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung sein oder Sie benötigen die Immobilie für die Altersvorsorge. In diesem Fall ist eine Übertragung des Eigentums zu Lebzeiten nicht sinnvoll. Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer Entscheidung von eine:r Notar:in oder einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin beraten zu lassen. Wenn Sie überlegen, ihre Immobilie an eine gemeinnützige Organisation wie die Stiftung Hilfe mit Plan zu übertragen, beraten Sie die Rechtsanwältinnen unseres Kooperationspartners Stiftungszentrum.law kostenlos. Sprechen Sie uns an. Mehr Informationen zur Weitergabe von Immobilien zu Lebzeiten finden Sie außerdem hier.
Ihre Ansprechpartnerin
Dagmar Löffler
Tel.: 040 / 607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de