Immobilien vererben

Persönliche Beratung

Foto © Plan International / Fiorella Ramos

Immobilienwerte weitergeben

Was geschieht nach meinem Tod mit meinem Wohneigentum? Wie stelle ich sicher, dass meine Lebenspartnerin oder mein Lebenspartner nach meinem Tod in unserer Immobilie wohnen bleiben kann? Was macht eine gemeinnützige Organisation mit einer Immobilie? Wenn Sie eine oder mehrere Immobilien besitzen und sich Gedanken über die Zukunft machen, sind Ihnen diese Fragen vertraut. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch, was es bei der Weitergabe von Immobilien zu beachten gilt und wie Ihr Nachlass Kindern in Not zugutekommen kann. Sprechen Sie uns an.

Mit einem Testament Klarheit schaffen

Wer Immobilien besitzt, möchte in der Regel, dass das Eigentum ohne viel Aufwand oder Steuerlast auf die Erb:innen übergeht. Ohne testamentarische Regelungen kann es jedoch leicht zu Schwierigkeiten oder Enttäuschungen kommen.

Haben Sie zum Beispiel keine Regelungen getroffen, geht Ihre Immobilie in das Gesamtvermögen ein, das unter den Nachlassberechtigten aufgeteilt wird. Das kann dazu führen, dass Ihre Immobilie verkauft werden muss und ihr:e Lebenspartner:in dort nicht mehr wohnen kann. Auch Vermächtnisse an entfernte Verwandte, Freunde oder an gemeinnützige Organisationen sind ohne eine entsprechende Verfügung nicht möglich. Ungeachtet Ihrer Wünsche gilt dann die gesetzliche Erbfolge.

Dies lässt sich jedoch vermeiden, indem Sie die Übertragung Ihres Nachlasses mit einem Testament oder einem Erbvertrag aktiv gestalten und sich vorab mit den wichtigsten Fragen dazu auseinandersetzen.

Wichtige Fragen vorab klären

Die Frage, ob eine:r Ihrer Hinterbliebenen in der Wohnung oder dem Haus wohnen bleiben möchte, ist essenziell. Überlegen Sie sich rechtzeitig, was Sie sich wünschen. Die Eintragung eines Wohnrechts im Grundbuch kann der richtige Weg sein, um dies sicherzustellen. Vielleicht wissen Sie auch bereits, dass niemand in Ihrer Familie an der Immobilie interessiert ist. Sie überlegen deshalb, die Immobilie einer bestimmten Person oder auch einer gemeinnützigen Organisation zu vermachen, deren Arbeit Ihnen am Herzen liegt. Hier gilt es verschiedene steuerliche und rechtliche Faktoren zu beachten. So müssen nicht verwandte Erb:innen in der Regel mehr Erbschaftssteuer zahlen als Angehörige, für die höhere Freibeträge gelten. Auch das kann dazu führen, dass die Immobilie verkauft werden muss, obwohl dies nicht gewünscht war. Gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Hilfe mit Plan hingegen sind von der Erbschaftssteuer befreit – Ihr Immobilienvermögen kommt in vollem Umfang und Ihren Wünschen entsprechend Kindern weltweit zugute.

Wir unterstützen Sie gern

Bei der Weitergabe von Immobilien und der Testamentsgestaltung gibt es einiges zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall von einer Expertin bzw. einem Experten, wie z.B. einer Notarin oder einem Fachanwalt für Erbrecht und/oder Steuerrecht, beraten zu lassen. Wenn Sie überlegen, Ihre Immobilie an eine gemeinnützige Organisation weiterzugeben, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über ihre Möglichkeiten. Für rechtliche Fragen stehen dabei die Rechtsanwältinnen unseres Kooperationspartners Stiftungszentrum.law zur Verfügung. Eine Erstberatung durch sie ist kostenlos. Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Informationsabende zum Thema "ImmobilienWerte weitergeben" an, zu denen wir Sie herzlich einladen.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

Foto © Stiftung Hilfe mit Plan

Checkliste Immobilien

Sie möchten eine Immobilie weitergeben? Mit unserer Checkliste können Sie ganz leicht notwendige Fragen klären und Dokumente zusammenstellen. Wenn Sie mehrere Immobilien haben, sollten Sie für jede eine einzelne Checkliste ausfüllen.

Foto © Plan International

Tipps zum Testament schreiben

Gestalten Sie die Übertragung Ihres Nachlasses aktiv mit einem handschriftlichen oder notariellen Testament. Auf unserer Seite „Testament schreiben“ haben wir Ihnen viele hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt.

Mit einer Immobilie Zukunft für Kinder fördern

Eine Immobilie an eine gemeinnützige Organisation zu vermachen ist keine Kleinigkeit. Gleichzeitig kann eine Entscheidung für diese großzügige Form des Engagements Großes bewirken und einen entscheidenden Unterschied im Leben von Kindern weltweit machen.

Foto © Owen Raggett | Die Stiftung Hilfe mit Plan fördert u.a. Bildungsprojekte, die Mädchen und Jungen weltweit die Chance auf eine bessere Zukunft geben.

Mit einer testamentarischen Zuwendung oder einer Schenkung zu Lebzeiten an die Stiftung Hilfe mit Plan sichern Sie die Hilfsprojekte von Plan International dauerhaft – und machen so einen entscheidenden Unterschied im Leben von vielen Kindern weltweit.

Sie möchten mit Ihrem Nachlass Gutes bewirken und Ihr Wohneigentum in guten Händen wissen? Unsere langjährige Erfahrung in der Verwaltung von Immobilien macht uns zu einer starken Partnerin für Ihre Wünsche. Die Stiftung Hilfe mit Plan trägt Sorge, dass Ihr Zuhause über Ihre Lebenszeit hinaus anderen Menschen viel Freude bereitet. Mit den Erträgen aus der Immobilie fördern wir Plan-Projekte in aller Welt. Ihre testamentarische Zuwendung kommt so dauerhaft Kindern und Kinderrechten zugute.

Ein weiterer Vorteil: Im Unterschied zu Privatpersonen ist eine gemeinnützige Organisation von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit – so auch die Stiftung Hilfe mit Plan. Eine Immobilie wird steuerfrei für den guten Zweck übernommen.

Gut zu wissen

Immobilie vererben oder verschenken?

Durch eine grundbuchamtliche Absicherung von Wohn- und Nießbrauchsrecht besteht die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Immobilien zu übertragen, ohne dass Ihre Wohnumstände verändert werden. So können Sie Ihre Immobilie zum Beispiel an eine gemeinnützige Organisation stiften. Ob es für Sie von Vorteil ist, Ihr Eigentum zu vererben oder zu verschenken bzw. zu stiften, hängt von verschiedenen steuerlichen und rechtlichen Faktoren und Ihren individuellen Lebensumständen ab. Eine gute Beratung ist deshalb wichtig. Sprechen Sie uns an.

Steuerliche Regelungen

Sie haben Fragen? Gerne beantworten wir diese im persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Ansprechpartnerin


Dagmar Löffler

Tel.: 040 / 607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de

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