Kinderschutz steht für uns an erster Stelle
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen, Missbrauch und Ausbeutung ist im Rahmen der Projektarbeit von Plan International fest verankert. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass Mädchen und Jungen in allen anderen Bereichen unserer Organisation vor diesen Gefahren sicher sind. Deshalb haben wir uns der Kinderschutzrichtlinie von Plan International Deutschland verpflichtet. Sie legt fest, was wir unternehmen und wie wir uns verhalten, um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter:innen von Plan International Deutschland und der Stiftung Hilfe mit Plan sowie alle Personengruppen, die über unsere Organisation mit Kindern und jungen Menschen in Kontakt kommen oder Zugang zu ihnen und ihren Daten haben. Dazu gehören Gremienmitglieder, Förder:innen, Partner:innen, ehrenamtliche Unterstützer:innen und jene, die mit uns auf Projektreisen kommen. Mit den Maßnahmen wollen wir ein Verhalten verhindern, das bewusst oder unbewusst Kinder und Jugendliche im Alter bis 24 Jahre gefährden kann.
Sollte dennoch ein Fall eintreten, können wir mit Hilfe unseres Meldesystems schnell reagieren und weiteren Schaden von den jungen Menschen abwenden. So sind alle Mitarbeiter:innen angehalten, Verdachtsfälle zur schnellen Aufklärung umgehend an die Kinderschutzbeauftragte zu melden. Konkrete Fälle von Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche, die von Mitarbeiter:innen, Partner:innen oder Besucher:innen ausgeübt werden, prüfen wir auf disziplinarische oder rechtliche Konsequenzen. Oberste Priorität hat dabei immer der Schutz und die Hilfe der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Die Kinder und Familien mit denen wir zusammenarbeiten sind über bestehenden Melde- und Beschwerdemechanismen und damit einhergehende Rechte informiert.
Unsere Kinderschutzrichtlinie
Grundsatzerklärung
Wir bekennen uns voll und ganz zum gendergerechten Schutz von Kindern und jungen Menschen vor jeder Form von Gewalt. Unsere Verantwortung und Pflicht ist, dass wir als Organisation, sowie alle Menschen und Organisationen, die für uns und in unserem Namen tätig werden, Kinder und junge Menschen weder schädigen, missbrauchen noch andere Formen von Gewalt gegen sie ausüben oder sie jeglicher Form von Gewalt aussetzen.
Wir fördern Ansätze, Maßnahmen und (altersgerechte) Umfelder, die auf die spezifischen Sicherheitsanforderungen von Kindern und jungen Menschen ausgerichtet sind und Rücksicht auf ihre diversen Identitäten nehmen. Wir tolerieren weder Ungleichbehandlung, Diskriminierung noch Ausgrenzung und setzen uns aktiv dagegen ein.
Wir tragen dafür Sorge, dass alle, die für uns oder mit uns zusammenarbeiten oder uns unterstützen, ihre schutzgebende Rolle verstehen und Verantwortung dafür übernehmen können. Gemäß unseres Arbeitsansatzes unterstützen wir die aktive Beteiligung von Kindern und jungen Menschen an ihrem eigenen Schutz. Wir halten diejenigen von uns fern, die ein Risiko für Kinder und junge Menschen darstellen und ergreifen strenge Maßnahmen gegen alle Personen, die Gewalt gegen Kinder oder junge Menschen ausüben und zum Geltungsbereich dieser Richtlinie gehören.
Kontakt
Wenn Sie einen Kinderschutz-Fall melden möchten, können Sie das per E-Mail an kinderschutz@plan.de oder per Telefon +49 (40) 607 716 - 400 machen.