Immobilien stiften

Foto © Plan International / Quinn Neely

So können Sie mit einer Immobilie Gutes tun

Sie möchten die Welt zu einem besseren Ort machen? Sie möchten zu Lebzeiten oder nach dem Tod mit Ihrem Vermögen Kinder und ihre Rechte unterstützen? Sie verfügen über eine Immobilie, die Sie weder vermieten noch verkaufen möchten? Mit der Übertragung einer Immobilie an die Stiftung Hilfe mit Plan schaffen Sie dauerhaft Perspektiven für Kinder in aller Welt und Ihr Wohneigentum bleibt in guten Händen.

Die Stiftung Hilfe mit Plan ist für jede Zuwendung dankbar, mit der wir Plan-Projekte in aller Welt unterstützen und Kindern dauerhaft Chancen ermöglichen können. Unsere langjährige Erfahrung in der Verwaltung von Immobilien macht uns zu einem starken und verlässlichen Partner für Ihre Wünsche. So tragen wir zum Beispiel Sorge, dass Ihr Zuhause langfristig Bestand hat und anderen Menschen jetzt und in Zukunft viel Freude bereitet.

Wohn- und Nießbrauchsvorbehalt

Wenn Sie uns nicht selbst genutztes Wohneigentum übertragen, geht Ihre Immobilie in das Grundstockvermögen der Stiftung ein. Mit den Erträgen und den Mieteinnahmen fördern wir Plan-Projekte in aller Welt. So kommt Ihre Immobilie Kindern und Kinderrechten dauerhaft zugute.

Möchten Sie Wohneigentum weiterhin bewohnen oder vermieten, können Sie von einem Wohnrecht- oder Nießbrauchsvorbehalt Gebrauch machen. Während Sie Ihre Immobilie weiterhin bewohnen oder vermieten, geht Ihr Wohneigentum in das Stiftungsvermögen über. Mit den Erträgen fördern wir dauerhaft Perspektiven für Kinder in aller Welt. Für viele engagierte Menschen ist diese Regelung interessant, weil sie so dauerhaft Kinder und Kinderrechte unterstützen und "Herr im eigenen Haus" bleiben können. Zudem wissen Sie ihr Wohneigentum für die Zeit nach ihren Tod bei der Stiftung Hilfe mit Plan in guten Händen.

Foto © Plan International / Vivek Singh

Ihr Erbe tut Gutes

Eine andere Möglichkeit, mit einer Immobilie Kinder und ihre Rechte langfristig zu unterstützen, ist eine testamentarische Verfügung zugunsten der Stiftung Hilfe mit Plan. Ihr Wohneigentum geht in diesem Fall nach Ihrem Tod in das Stiftungsvermögen über. Mit den Erträgen und den Mieteinnahmen fördern wir in der Zukunft Plan-Projekte in aller Welt.

Wir sind für jede Form der Unterstützung dankbar. Ihre Hilfe kommt voll und ganz Kindern und ihren Rechten zugute. Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Hilfe mit Plan von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer befreit. Hier erfahren Sie mehr.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern im persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an.


Julia Hammer & Team

Tel.: 040 / 607 716 - 260
E-Mail: info@stiftung-hilfe-mit-plan.de

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