
Immobilien stiften
Sie möchten die Welt zu einem besseren Ort machen? Sie möchten zu Lebzeiten oder nach dem Tod mit Ihrem Vermögen Kinder und ihre Rechte unterstützen? Sie verfügen über eine Immobilie, die Sie weder vermieten noch verkaufen möchten? Mit der Übertragung einer Immobilie an die Stiftung Hilfe mit Plan schaffen Sie dauerhaft Perspektiven für Kinder in aller Welt, denn mit den Erträgen fördern wir die Arbeit von Plan International und können Kindern dauerhaft Chancen ermöglichen.
Unsere langjährige Erfahrung in der Verwaltung von Immobilien und der Förderung von Kindern weltweit macht uns zu einem starken und verlässlichen Partner für Ihre Wünsche. Sprechen Sie uns an.
So können Sie mit einer Immobilie Gutes tun

Immobilie zu Lebzeiten übertragen
Wenn Sie uns nicht selbst genutztes Wohneigentum übertragen, geht Ihre Immobilie in das Grundstockvermögen der Stiftung ein. Mit den Erträgen und den Mieteinnahmen fördern wir Plan-Projekte in aller Welt. So kommt Ihre Immobilie Kindern und Kinderrechten dauerhaft zugute.
Möchten Sie Wohneigentum weiterhin bewohnen oder vermieten, können Sie von einem Wohnrecht- oder Nießbrauchsvorbehalt Gebrauch machen. Während Sie Ihre Immobilie weiterhin bewohnen oder vermieten, geht Ihr Wohneigentum in das Stiftungsvermögen über. Mit den Erträgen fördern wir dauerhaft Perspektiven für Kinder in aller Welt. Für viele engagierte Menschen ist diese Regelung interessant, weil sie so dauerhaft Kinder und Kinderrechte unterstützen und "Herr/Frau im eigenen Haus" bleiben können. Zudem wissen Sie ihr Wohneigentum für die Zeit nach ihren Tod bei der Stiftung Hilfe mit Plan in guten Händen.
Immobilie vererben
Eine andere Möglichkeit, mit einer Immobilie Kinder und ihre Rechte langfristig zu unterstützen, ist eine testamentarische Verfügung zugunsten der Stiftung Hilfe mit Plan. Ihr Wohneigentum geht in diesem Fall nach Ihrem Tod in das Stiftungsvermögen über. Mit den Erträgen und den Mieteinnahmen fördern wir in der Zukunft Plan-Projekte in aller Welt.
Wir sind für jede Form der Unterstützung dankbar. Ihre Hilfe kommt voll und ganz Kindern und ihren Rechten zugute. Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Hilfe mit Plan von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer befreit. Hier erfahren Sie mehr zum Thema “Immobilien vererben”.
Gut zu wissen
Durch eine grundbuchamtliche Absicherung von Wohn- und Nießbrauchrecht besteht die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Immobilien zu übertragen, ohne dass Ihre Wohnumstände verändert werden. So können Sie Ihre Immobilie zum Beispiel an eine gemeinnützige Organisation stiften. Ob es für Sie von Vorteil ist, Ihr Eigentum zu vererben oder zu verschenken bzw. zu stiften, hängt von verschiedenen steuerlichen und rechtlichen Faktoren und Ihren individuellen Lebensumständen ab. Eine gute Beratung ist deshalb wichtig. Sprechen Sie uns an.
Immobilie verschenken bzw. stiften
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sehen gleich hohe Freibeträge vor. Bei einer Schenkung können die Freibeträge allerdings alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden, während dies bei der Erbschaftssteuer nur einmalig der Fall ist.
Steuerliche Vorteile sind aber nicht immer ausreichende Gründe für eine Schenkung. Vielleicht möchten Sie so lange wie möglich Eigentümer Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung sein oder Sie benötigen die Immobilie für die Altersvorsorge. In diesem Fall ist eine Übertragung des Eigentums zu Lebzeiten nicht sinnvoll. Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer Entscheidung von eine:r Notar:in oder einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin beraten zu lassen. Wenn Sie überlegen, Ihre Immobilie an eine gemeinnützige Organisation wie die Stiftung Hilfe mit Plan zu übertragen, beraten Sie die Rechtsanwältinnen unseres Kooperationspartners Stiftungszentrum.law kostenlos. Sprechen Sie uns an.
Immobilie vererben
Wenn Sie eine Immobilie vererben, fällt Erbschaftssteuer an. Die bei der Erbschaftssteuer vorgesehenen Pro-Kopf-Freibeträge reichen jedoch in vielen Fällen aus, um den Wert der Immobilie zu decken. Direkte Verwandte – zum Beispiel Ihr:e Ehepartner:in, aber auch Ihre Kinder – profitieren bei dieser Regelung von vergleichsweise hohen Freibeträgen, mit denen der Wert der Immobilie verrechnet wird.
Direkte Verwandte können außerdem zusätzlich zu den Pro-Kopf-Freibeträgen weitere Vorteile in Anspruch nehmen. Keine Erbschaftssteuer fällt an, wenn Sie zum Beispiel Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau das selbstgenutzte Eigenheim zukommen lassen und diese:r das Haus mindestens weitere zehn Jahre nutzt. Übertragen Sie die Immobilie Ihren Kindern, so gilt diese Regelung immerhin noch für 200 Quadratmeter Wohnfläche. Was darüber hinausgeht, wird auf die entsprechenden Freibeträge angerechnet.
Handelt es sich bei dem Haus oder der Wohnung um eine Immobilie mit einem hohen Verkehrswert oder um mehrere Immobilien, stellt sich die Sachlage unter Umständen etwas komplizierter dar. In diesem Fall reichen die entsprechenden Freibeträge eventuell nicht aus und eine hohe Steuerlast zwingt Ihre Erb:innen entgegen Ihrer Wünsche zum Verkauf der Immobilie. Das Eigentum mit einer Schenkung zu Lebzeiten schrittweise an die Begünstigten zu übertragen, kann hier der gangbarere Weg sein. Hier erfahren Sie mehr zum Thema “Immobilien vererben”.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen im persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!
Julia Hammer & Team
Engagementberatung
Tel.: 040/607 716 - 260
E-Mail: info@stiftung-hilfe-mit-plan.de