Durch eine Stiftung für Kinder Zukunft gestalten
Sie möchten gesellschaftliche Verantwortung übernehmen? Sie wollen etwas Bleibendes schaffen? Sie möchten Kinder und Kinderrechte mit einer eigenen gemeinnützigen Stiftung fördern und interessieren sich dabei für eine bestimmte Region oder ein bestimmtes Thema? Mit einer Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Hilfe mit Plan oder einer eigenen rechtsfähigen Stiftung stellen Sie aktiv sicher, dass Ihr Vermögen für lange Zeit einem Stiftungszweck Ihrer Wahl zugute kommt.
Mit einer eigenen Stiftung dauerhaft helfen
Mit einer Treuhandstiftung oder einer rechtsfähigen Stiftung fördern oder realisieren Sie Projekte mit den Erträgen, die das Kapital ihrer Stiftung erwirtschaftet. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt auf Dauer erhalten, die Erträge kommen dem Stiftungszweck für eine lange Zeit immer wieder zugute. Stiftungen bleiben zudem über den Tod der Stifterin oder des Stifters hinaus bestehen. So schaffen Sie Bleibendes für einen Zweck, der Ihnen am Herzen liegt.
Ob eine Treuhandstiftung oder eine rechtsfähige Stiftung die passende Rechtsform für Ihr Engagement ist, hängt maßgeblich von Ihren Zielen und Ihrem Grundstockvermögen ab. Wie stellen Sie sich Ihr Engagement vor? Wie viel Vermögen möchten Sie einbringen? Möchten Sie ausschließlich fördernd tätig sein oder auch operativ Projekte realisieren?
Lernen Sie die Stiftungsmodelle kennen
Eine Treuhandstiftung benötigt beispielsweise ein geringeres Grundstockkapital als eine rechtsfähige Stiftung und ist vergleichsweise unkompliziert zu gründen. Eine rechtsfähige Stiftung wiederum bietet größtmögliche Handlungsfreiheit, erfordert aber auch ein höheres Grundstockvermögen und einen längeren Gründungsprozess. Im Folgenden erfahren Sie mehr.
Eine Treuhandstiftung ist die passende Stiftungsform, wenn Sie sich bei der Stiftungsarbeit ganz auf die Projektförderung konzentrieren möchten und die Stiftungsverwaltung weitgehend abgeben wollen. Eine Treuhandstiftung gründen Sie unter dem Dach der Stiftung Hilfe mit Plan. Diese ist Treuhänderin für Ihre Stiftung und verwaltet Ihr Stiftungsvermögen unabhängig von anderen Vermögen. Rechte und Pflichten Ihrer Stiftung – und damit die Zuständigkeit in allen rechtlichen Angelegenheiten – werden ebenfalls von der Stiftung Hilfe mit Plan für Sie übernommen.
Die Gründung einer Treuhandstiftung ist vergleichsweise unkompliziert. In Ihrer Satzung legen Sie Stiftungsnamen, Stiftungsvorstand, Stiftungsvermögen und Stiftungszweck fest. Ein Treuhandvertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen Ihrer Stiftung und der Stiftung Hilfe mit Plan. Liegen Stiftungssatzung und Treuhandvertrag unterschrieben vor, werden die entsprechenden Unterlagen zur Genehmigung beim Finanzamt eingereicht. Gerne stellen wir Ihnen Mustersatzungen zur Verfügung.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und Erfahrung bei der Verwaltung von über 260 Treuhandstiftungen. Wir unterstützen Sie beim Gründungsprozess und übernehmen für Sie die Verwaltungsaufgaben Ihrer Stiftung, wie Buchhaltung, Vermögensanlagen, Abschlüsse und Schriftverkehr. Damit bleiben die Verwaltungskosten Ihrer Stiftung niedrig und Sie können sich ganz auf den Stiftungszweck und die Projektförderung konzentrieren.
Das Team der Stiftung Hilfe mit Plan schlägt Ihnen regelmäßig aktuelle Plan-Projekte gemäß der Satzung Ihrer Stiftung vor. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Projekts und begleiten Sie bei der Projektförderung. Erwirtschaftet Ihr Stiftungskapital Erträge von mehr als 1000 Euro pro Jahr, steht es Ihnen frei, mit 49 Prozent Ihrer Erträge Projekte von anderen gemeinnützigen Organisationen zu fördern.
Möchten Sie mit Ihrer Stiftung zu einem späteren Zeitpunkt eigenständig Projekte realisieren, lässt sich eine Treuhandstiftung in eine rechtsfähige Stiftung überführen. In umgekehrter Richtung ist dies nicht möglich. Die Möglichkeit, die Stiftungssatzung im Nachhinein zu ändern, um zum Beispiel flexibel auf eine Naturkatastrophe reagieren zu können, ist ebenfalls nur bei einer Treuhandstiftung gegeben.
Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist die passende Stiftungsform, wenn Sie eigenständig tätig sein möchten und neben Geld komplexe Vermögenswerte wie zum Beispiel Immobilien oder Kunstgegenstände in das Stiftungsvermögen einbringen wollen. Im Unterschied zu einer Treuhandstiftung, die in der Regel ausschließlich fördernd tätig ist, ist sie eine selbstständige Stiftung und damit eine juristische Person, die eigene Förderprojekte entwickeln und realisieren kann, wenn diese dem Stiftungszweck entsprechen.
Eine rechtsfähige Stiftung bietet Ihnen größtmögliche Handlungsfreiheit und viele Möglichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse in die Stiftungs- und Projektarbeit einzubringen. Gestalten Sie in der Stiftungssatzung Ihre Stiftung mit Namen, Vorstand, Vermögen und Zweck ganz nach Ihren Vorstellungen.
Rechtsfähigkeit erlangt eine Stiftung durch die Anerkennung bei den Stiftungsbehörden. Dieser Vorgang kann mehrere Monate dauern. Nach der Gründung unterliegt die Stiftung jährlich der Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht und einen Wirtschaftsprüfer. Die Stiftungssatzung nachträglich zu ändern ist nur schwer möglich.
Das Team der Stiftung Hilfe mit Plan steht Ihnen in allen Phasen der Gründung Ihrer rechtsfähigen Stiftung zur Seite und übernimmt auf Wunsch die Anerkennung bei den Stiftungsbehörden. Als assoziierte rechtsfähige Stiftung unterstützen wir Sie kompetent und erfahren bei vielen Stiftungstätigkeiten. Nutzen Sie zum Beispiel gegen eine geringe Gebühr unsere Basisverwaltung für die Buchhaltung, Kontoführung und Jahresabrechnung Ihrer Stiftung und halten Sie so Ausgaben für die Verwaltung niedrig. Mehr zu unseren Services für rechtsfähige Stiftungen erfahren Sie hier.
Möchten Sie ein Plan-Projekt fördern oder ein Projekt mit uns entwickeln? Gemeinsam mit Ihnen finden wir ein Plan-Projekt ganz nach Ihren Vorstellungen oder erarbeiten mit Ihnen zusammen Projekte, die dem Zweck Ihrer Stiftung und Ihren Wünschen entsprechen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung zur Stiftungsgründung. Unabhängig von der Rechtsform bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Gründung, Stiftungsverwaltung und Projektarbeit. Wir freuen uns auf Sie!
Teresa Buddenkotte
Tel.: 040 / 607 716 - 120
E-Mail: teresa.buddenkotte@stiftung-hilfe-mit-plan.de
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