Mit einem Testament Zukunft für Kinder ermöglichen
Für viele engagierte Menschen ist eine Testamentsspende der richtige Weg, um über das eigene Leben hinaus zu wirken und Bleibendes zu schaffen. Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass geregelt ist und Ihr Erbe oder Vermächtnis in Zukunft Ihren Wünschen entsprechend eingesetzt wird – zum Beispiel für einen guten Zweck wie der Förderung von Kindern und Kinderrechten weltweit. Das ist ein beruhigendes und gutes Gefühl.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen dabei beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Gerne klären wir Ihre Fragen vertrauensvoll in einem persönlichen Gespräch oder senden Ihnen als erste Information unseren kostenlosen Ratgeber zur Testamentsgestaltung zu.
Sprechen Sie uns unverbindlich an. Wir freuen uns auf Sie!
Wir beraten Sie gern

Kathrin Hartkopf & Team
Tel.: 040 / 607 716 - 260
E-Mail: info@stiftung-hilfe-mit-plan.de
"Seit unserer ersten Patenschaft für ein Kind bei Plan International war meinem Mann und mir klar, dass wir das Kinderhilfswerk in unserem Testament berücksichtigen wollen. Es ist schön zu wissen, dass auch nach unserem Tod in unserem Sinne Gutes getan wird. Wir sind beide überzeugt von der Arbeit und dem Ansatz von Plan International und werden von der Stiftung Hilfe mit Plan bestens betreut. Das ist ein gutes Gefühl."
− Ingeborg Lohse, Stifterin und Testamentsspenderin
Den letzten Willen aktiv gestalten
Den eigenen Nachlass zu regeln, schieben viele Menschen immer wieder auf. Dabei ist ein Testament – oder ein Erbvertrag – die einzige Möglichkeit, eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung zu treffen. Innerhalb der Grenzen des Pflichtteilsrechts sind Sie frei in der Gestaltung: Sie können festlegen, wer Erbe bzw. Erbin und damit Ihr:e Rechtsnachfolger:in wird, wer ein Vermächtnis erhält und wer welche Auflagen zu erfüllen hat. Mit einer Testamentsspende kann Ihr gemeinnütziges Engagement über das Leben hinaus fortwirken.

Wie schreibe ich ein Testament?
Damit ein Testament rechtssicher ist, gilt es einige Dinge zu beachten. Ist beispielsweise ein handschriftliches oder notarielles Testament das Richtige? Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis? In unserem Ratgeber "Engagement in Ihrem Sinne" und auf unserer Seite „Testament schreiben“ haben wir Ihnen viele hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt.
Wir stehen an Ihrer Seite
Mit der Stiftung Hilfe mit Plan haben Sie eine vertrauenswürdige und starke Partnerin für Ihr Engagement an Ihrer Seite. Gegründet als Stiftung der internationalen Kinderhilfsorganisation Plan International beraten und begleiten wir seit mehr als 15 Jahren Menschen wie Sie bei der Testamentsgestaltung. Gemeinsam besprechen wir Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem Testament oder einem Erbvertrag Gutes bewirken können. In der Zukunft tragen wir Sorge, dass Ihr letzter Wille zur Entfaltung kommt. Dabei arbeiten wir vertrauensvoll mit unseren langjährigen Partner:innen, wie den Rechtsanwält:innen des Stiftungzentrum.law sowie der Testamentsvollstreckerin Annette Thewes zusammen.

Kathrin Hartkopf & Team
Tel.: 040 / 607 716 - 260
E-Mail: info@stiftung-hilfe-mit-plan.de
Unsere Partnerinnen
In drei Schritten zur Testamentsspende

Nachlass regeln
Was möchten Sie mit Ihrem Vermögen über den Tod hinaus bewirken? Sie lassen uns Ihre Wünsche wissen. Gemeinsam besprechen wir, wie Sie Kinder über das eigene Leben hinaus unterstützen können.

Testament schreiben
Sie formulieren Ihren letzten Willen nach Ihren Vorstellungen. Durch Berichte, Vorträge und Filme erfahren Sie schon zu Lebzeiten, was eine Testamentsspende für Kinder und Kinderrechte zum Positiven bewegen kann.

Ein Familien-Erbe für Brasilien
Mit 46 Jahren starb der Sohn von Annelies Kretzschmar plötzlich an einem Herzinfarkt und hinterließ ihr ein Vermögen. Eigentlich hätte sie sich mit dem vielen Geld ein neues, größeres Apartment oder gar ein Eigenheim leisten können. Aber Annelies Kretzschmar hatte etwas Größeres vor, etwas, das den Tod ihres Sohnes und auch von ihr selbst bis in die Ewigkeit überdauern würde. Sie entschied sich für eine Spende und widmete das Erbe denen, die es dringend benötigen: Kindern in Brasilien.

Antworten auf häufige Fragen
Innerhalb des Plan-Verbundes ist das Team der Stiftung Hilfe mit Plan Ansprechpartnerin für alle, die die Arbeit von Plan International dauerhaft unterstützen wollen. Als Stiftung können wir Sie bestmöglich bei der Erfüllung Ihres letzten Willens unterstützen und Ihre Hilfe für Plan entfaltet gleich mehrfache Wirkung. Unsere Empfehlung: Bedenken Sie direkt die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament. Das Stiftungsrecht gibt uns die Möglichkeit die Arbeit von Plan International besonders nachhaltig zu fördern. Während eingetragene Vereine wie z.B. Plan International Deutschland e.V. dazu verpflichtet sind, Nachlässe zeitnah zu verausgaben, haben Stiftungen den Vorteil die anvertrauten Mittel z.B. für besondere Projekte über einen längeren Zeitraum zu verwenden oder dem Stiftungskapital zuzuführen. So ermöglichen Sie mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International langfristig abzusichern.
Aus rechtlichen und praktischen Gründen ist es nicht möglich, ein Patenkind zu bedenken, da die testamentarische Regelung mit dem Heimatrecht der Bedachten übereinstimmen muss. Eine individuelle Prüfung des im jeweiligen Projektland geltenden Rechtssystems können wir nicht leisten. Mit Ihrem Patenschaftsbeitrag unterstützen Sie außerdem die gesamte Gemeinde. Kommt Ihr Vermögen einem einzelnen Patenkind zugute, wird das soziale Gefüge der Gemeinde empfindlich gestört. Vielleicht kommt eine längerfristige Projektspende zu einem Thema oder einer Region für Sie in Betracht? Wenden Sie sich gerne für weiterführende Informationen an unser erfahrenes Team!
Die Stiftung Hilfe mit Plan ist gemeinnützig und von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kommt das Vermögen, das Sie uns zuwenden, in voller Höhe den Kindern zugute
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist. Wenn Ihr Nachlass ausschließlich an direkte Verwandte gehen soll und die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, benötigen Sie meist kein Testament. Möchten Sie hingegen eine befreundete Person, eine gemeinnützige Körperschaft oder eine gemeinnützige Körperschaft, z.B. eine Stiftung bedenken, ist ein Testament nötig.
Während bei der Erbeinsetzung ein Erbe als Rechtsnachfolger unmittelbar in Ihre Rechte und Pflichten eintritt und damit Eigentümer Ihres gesamten Nachlassvermögens wird, vermachen Sie bei einem Vermächtnis nur einen bestimmten Vermögensgegenstand – zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere oder eine Immobilie. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Testament schreiben“.