Für bleibenden Eindruck:
Mit einer Testamentsspende an Plan International unterstützen Sie Kinder weltweit.
Unser kostenfreier Ratgeber für Sie
Ihr Leitfaden für eine sichere Nachlassplanung
Den Einstieg in die Nachlassplanung leicht gemacht: Unser kostenfreier Ratgeber bietet Ihnen wertvolle Informationen und praktische Hinweise zur Testamentsgestaltung. Erfahren Sie, wie Sie mit einem Erbe oder Vermächtnis die weltweite Projektarbeit von Plan International nachhaltig unterstützen können. Inspirierende Geschichten von Plan-Pat:innen zeigen, wie man über das eigene Leben hinaus Gutes bewirkt. Auf Wunsch senden wir Ihnen unseren Ratgeber postalisch zu – unverbindlich und kostenfrei.
Der Ratgeber enthält:
- Broschüre „Vermachen Sie ein Lächeln“ mit berührenden Geschichten von Patenkindern und Plan-Pat:innen sowie Infos zur Nachlassabwicklung
- Broschüre „Vererben Sie Chancen“ mit Details zur gesetzlichen Erbfolge, Testamentsformen und Musterformulierungen
- eine Checkliste für Ihre Vorsorgeplanung
- wichtige Adressen, Literaturempfehlungen und Infos zum digitalen Nachlass
- eine kleine Aufmerksamkeit
Wir wollen Zukunft fairmachen – mit unserem Testament:
„Ich schenke Plan International seit vielen Jahren mein Vertrauen – das gilt auch für eine Testamentsspende.“
Ulrich Wickert
„Ein Vermächtnis zugunsten der Projekte von Plan International empfinde ich als nachhaltige Weiterführung meines Engagements.“
Claudia Jahnke
„Mit unserem Testament übernehmen wir Verantwortung für die Zukunft.“
André und Marita Warner
Plan International ist eine religiös und weltanschaulich unabhängige Hilfsorganisation, die sich weltweit für die Chancen und Rechte der Kinder engagiert.
Auch Sie können einen wertvollen Beitrag dazu leisten:
Mit einem Testament, das Plan International Deutschland e.V. berücksichtigt.
Sie haben noch Fragen?
Vernetzen Sie sich mit unseren Expertinnen:
Antworten auf häufige Fragen zur Testamentsgestaltung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist. Wenn Ihr Nachlass ausschließlich an direkte Angehörige gehen soll und die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, benötigen Sie meist kein Testament. Möchten Sie hingegen eine befreundete Person oder eine gemeinnützige Körperschaft, z.B. eine Stiftung bedenken, ist ein Testament nötig.
Der Gesetzgeber gibt eigenhändige und notarielle Testamente als ordentliche Testamente vor. Andere wichtige Formen zur Nachlassregelung sind gemeinschaftliche Testamente wie das Berliner Testament und Erbverträge. Welche Form für Sie die richtige ist, bestimmt sich weitgehend aus Ihren individuellen Lebensumständen und Ihren Wünschen als Testamentsgestaltende. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an.
Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Platz in Ihrer Wohnung oder bei einer Person Ihres Vertrauens auf. Am besten an einem Ort, an dem es schnell aufgefunden werden kann. Mehr Sicherheit bietet die amtliche Verwahrung: Sie können Ihr handschriftliches Testament beim Nachlassgericht hinterlegen, anschließend erfolgt die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister in Berlin. Dafür fallen derzeit ein Festbetrag von 75 Euro für die Verwahrung sowie 18 Euro für die Registrierung an. Ein Verlust oder Missbrauch ist somit ausgeschlossen: Nach der Mitteilung Ihres Ablebens durch das Standesamt informiert das Zentrale Testamentsregister sämtliche Nachlassgerichte, bei denen im Laufe Ihres Lebens ein Testament in Verwahrung gegeben wurde. Das bzw. die Testamente werden dann beim Nachlassgericht Ihres letzten Wohnortes eröffnet.
Bei der Erbeinsetzung tritt eine Person oder eine Organisation wie die Stiftung Hilfe mit Plan als Rechtsnachfolge unmittelbar in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Sie wird damit Eigentümerin Ihres gesamten Nachlassvermögens. Wird die Stiftung Hilfe mit Plan als Erbin eingesetzt, kümmert sie sich um die pietätvolle Abwicklung Ihres Nachlasses und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden. Bei einem Vermächtnis vermachen Sie hingegen nur einen konkreten Vermögensgegenstand – zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere oder eine Immobilie.
Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatt:innen bzw. eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder oder bei deren Vorversterben Enkelkinder. Eigene Geschwister und entferntere Verwandte werden nicht berücksichtigt. Sind keine Nachkommen vorhanden, sind die Eltern pflichtteilsberechtigt.
Für eine einfache Nachlassgestaltung reicht ein handschriftliches Testament meistens aus. Bei komplexen erbrechtlichen Gegebenheiten stellt ein notarielles Testament in der Regel sicher, dass Ihnen keine formalen Fehler oder missverständliche Formulierungen unterlaufen, die das Testament unwirksam und Ihren letzten Willen ungültig machen.
Gemeinnütziges Vererben bedeutet, in seinem Testament einen Teil seines Vermögens oder das gesamte Erbe für wohltätige Zwecke oder für eine bestimmte gemeinnützige Organisation zu hinterlassen. Plan International Deutschland e. V. und die Stiftung Hilfe mit Plan sind gemeinnützige Organisationen und von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kommt das Vermögen, das Sie uns zuwenden oder vererben, in voller Höhe den Kindern zugute.