
Eine eigene Stiftung gründen
Sie möchten gesellschaftliche Verantwortung übernehmen? Sie wollen etwas Bleibendes schaffen? Sie möchten Kinder und Kinderrechte mit einer eigenen gemeinnützigen Stiftung fördern und interessieren sich dabei für eine bestimmte Region oder ein bestimmtes Thema? Mit einer Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Hilfe mit Plan oder einer eigenen rechtsfähigen Stiftung stellen Sie aktiv sicher, dass Ihr Vermögen für lange Zeit einem Stiftungszweck Ihrer Wahl zugute kommt. Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Stiftungsgründung, der laufenden Stiftungsverwaltung sowie sämtlichen Aspekten der Stiftungsarbeit, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können − die Förderung von Kinder weltweit. Dabei bleibt jedes Engagement individuell.
Gemeinsam mit Ihnen finden wir die passende Stiftungsform für Sie. Sprechen Sie uns an.
Mit einer Stiftung für Kinder dauerhaft helfen

Mit der Gründung einer Treuhandstiftung oder einer rechtsfähigen Stiftung schaffen Sie etwas Bleibendes und engagieren sich dauerhaft für einen Zweck, der Ihnen am Herzen liegt. Während das Stiftungsvermögen auf Dauer erhalten bleibt, fördern Sie mit den jährlichen Erträgen Projekte, die das Leben von Kindern weltweit verbessern. Stiftungen bleiben dabei i.d.R. über den Tod der Stifterin oder des Stifters hinaus bestehen.
Ob eine Treuhandstiftung oder eine rechtsfähige Stiftung die passende Stiftungsform für Ihr Engagement ist, hängt maßgeblich von Ihren Zielen und der Höhe Ihres Grundstockvermögens ab. Sie sollten sich u.a. folgende Fragen stellen: Wie stellen Sie sich Ihr Engagement vor? Wie viel Vermögen möchten Sie einbringen? Möchten Sie ausschließlich fördernd tätig sein oder auch operativ Projekte realisieren?
Lernen Sie die Stiftungsmodelle kennen
Eine Treuhandstiftung benötigt beispielsweise ein geringeres Grundstockkapital als eine rechtsfähige Stiftung und ist vergleichsweise unkompliziert zu gründen. Eine rechtsfähige Stiftung wiederum bietet größtmögliche Handlungsfreiheit, erfordert aber auch ein höheres Grundstockvermögen und einen längeren Gründungsprozess. Im Folgenden erfahren Sie mehr.
Wir sind Teil der Stiftungsfamilie
Eine Treuhandstiftung gründen
Eine Treuhandstiftung, auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt, ist die passende Stiftungsform, wenn Sie sich bei der Stiftungsarbeit ganz auf die Projektförderung konzentrieren möchten und die Stiftungsverwaltung weitgehend abgeben möchten. Eine Treuhandstiftung gründen Sie unter dem Dach der Stiftung Hilfe mit Plan. Diese ist Treuhänderin für Ihre Stiftung und verwaltet Ihr Stiftungsvermögen unabhängig von anderen Vermögen. Rechte und Pflichten Ihrer Stiftung – und damit die Zuständigkeit in allen rechtlichen Angelegenheiten – werden ebenfalls von der Stiftung Hilfe mit Plan für Sie übernommen.
Unkomplizierte Gründung und Verwaltung
Die Gründung einer Treuhandstiftung ist vergleichsweise unkompliziert. In Ihrer Satzung legen Sie Stiftungsnamen, Stiftungsvorstand, Stiftungsvermögen und Stiftungszweck fest. Ein Treuhandvertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen Ihrer Stiftung und der Stiftung Hilfe mit Plan. Liegen Stiftungssatzung und Treuhandvertrag unterschrieben vor, werden die entsprechenden Unterlagen zur Genehmigung beim Finanzamt eingereicht. Gerne stellen wir Ihnen Mustersatzungen zur Verfügung.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und Erfahrung bei der Verwaltung von mehr als 280 Treuhandstiftungen (Stand: 2024). Wir unterstützen Sie beim Gründungsprozess und übernehmen für Sie die Verwaltungsaufgaben Ihrer Stiftung, wie Buchhaltung, Vermögensanlagen, Abschlüsse und Schriftverkehr. Damit bleiben die Verwaltungskosten Ihrer Stiftung vergleichsweise niedrig und Sie können sich ganz auf den Stiftungszweck und die Projektförderung konzentrieren.
Projektförderung nach Ihren Wünschen
Das Team der Stiftung Hilfe mit Plan schlägt Ihnen regelmäßig aktuelle Projekte der Kinderrechtsorganisation Plan International gemäß der Satzung Ihrer Stiftung vor. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Projekts und begleiten Sie bei der Projektförderung. Erwirtschaftet Ihr Stiftungskapital Erträge von mehr als 1.000 Euro pro Jahr, steht es Ihnen frei, mit 49 Prozent Ihrer Erträge Projekte von anderen gemeinnützigen Organisationen zu fördern.
Möchten Sie mit Ihrer Stiftung zu einem späteren Zeitpunkt eigenständig Projekte realisieren, lässt sich eine Treuhandstiftung in eine rechtsfähige Stiftung überführen. In umgekehrter Richtung ist dies nicht möglich. Die Möglichkeit, die Stiftungssatzung im Nachhinein zu ändern, um zum Beispiel flexibel auf eine Naturkatastrophe reagieren zu können, ist ebenfalls nur bei einer Treuhandstiftung gegeben.
Eine rechtsfähige Stiftung gründen
Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist die passende Stiftungsform, wenn Sie eigenständig tätig sein möchten und neben Geld komplexe Vermögenswerte wie zum Beispiel Immobilien oder Kunstgegenstände in das Stiftungsvermögen einbringen möchten. Im Unterschied zu einer Treuhandstiftung, die in der Regel ausschließlich fördernd tätig ist, ist sie eine selbstständige Stiftung und damit eine juristische Person, die eigene Förderprojekte entwickeln und realisieren kann, wenn diese dem Stiftungszweck entsprechen.
Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Eine rechtsfähige Stiftung bietet Ihnen größtmögliche Handlungsfreiheit und viele Möglichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse in die Stiftungs- und Projektarbeit einzubringen. Gestalten Sie in der Stiftungssatzung Ihre Stiftung mit Namen, Vorstand, Vermögen und Zweck ganz nach Ihren Vorstellungen.
Rechtsfähigkeit erlangt eine Stiftung durch die Anerkennung bei den Stiftungsbehörden. Dieser Vorgang kann mehrere Monate dauern. Nach der Gründung unterliegt die Stiftung jährlich der Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht und einen Wirtschaftsprüfer. Die Stiftungssatzung nachträglich zu ändern ist nur schwer möglich.
Nutzen Sie unsere Expertise für Ihr Engagement
Das Team der Stiftung Hilfe mit Plan steht Ihnen in allen Phasen der Gründung Ihrer rechtsfähigen Stiftung zur Seite und übernimmt auf Wunsch die Anerkennung bei den Stiftungsbehörden. Als assoziierte rechtsfähige Stiftung unterstützen wir Sie kompetent und erfahren bei vielen Stiftungstätigkeiten. Nutzen Sie zum Beispiel gegen eine geringe Gebühr unsere Basisverwaltung für die Buchhaltung, Kontoführung und Jahresabrechnung Ihrer Stiftung und halten Sie so Ausgaben für die Verwaltung niedrig. Mehr zu unseren Services für rechtsfähige Stiftungen erfahren Sie hier.
Möchten Sie ein Plan-Projekt fördern oder ein Projekt mit uns entwickeln? Gemeinsam mit Ihnen finden wir ein Plan-Projekt ganz nach Ihren Vorstellungen oder erarbeiten mit Ihnen zusammen Projekte, die dem Zweck Ihrer Stiftung und Ihren Wünschen entsprechen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung zur Stiftungsgründung. Unabhängig von der Rechtsform bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Gründung, Stiftungsverwaltung und Projektarbeit. Wir freuen uns auf Sie!
Ich berate Sie gern im persönlichen Gespräch.
Sprechen Sie mich an.
Teresa Buddenkotte
Engagementberatung
Tel.: 040/607 716 - 120
E-Mail: teresa.buddenkotte@stiftung-hilfe-mit-plan.de
Werden Sie Teil der Plan-Stiftungsfamilie
Sie möchten eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Hilfe mit Plan gründen, um Kindern in aller Welt Perspektiven zu bieten? Sie möchten mit einer rechtsfähigen Stiftung dauerhaft etwas für Kinder und Kinderrechte bewegen?
Werden Sie Teil unserer Plan-Stiftungsfamilie! Als erste Stiftung wurde die Stiftung Hilfe mit Plan 2014 mit dem Qualitätssiegel des Bundesverbands Deutscher Stiftungen für die gute Verwaltung von Treuhandstiftungen ausgezeichnet und trug es bis zu seiner Abschaffung 2025 durchgängig. Unter dem Dach der Stiftung versammeln sich rund 280 Treuhandstiftungen, sowie mehrere assoziierte Stiftungen und kooperierende Förderstiftungen (Stand: 2024). Gemeinsam wird hier Engagement für Kinder und ihre Rechte gelebt.
Gemeinsam viel bewirken
Sie erhalten von uns regelmäßig Informationen über den Fortschritt in aktuellen Projekten und wir halten Sie mit Filmen, Veranstaltungen, der StiftungsPost und dem Jahresbericht auf dem Laufenden. Alle zwei Jahre findet unser Internationales Stiftungstreffen statt. Hier haben Sie Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten und Fachexpert:innen über Stiftungsarbeit und Projektförderung auszutauschen. Auf Projektreisen in die Programmländer lernen Sie aktuelle Plan-Projekte kennen und erfahren die Wirkung Ihres Engagements für Kinder, Jugendliche, Familien und Gemeinden vor Ort. Freuen Sie sich auf ein bewegendes Erlebnis!
Sprechen Sie uns an. Zusammen finden wir die passende Rechtsform für Ihr gemeinnütziges Engagement und begleiten Sie auch nach der Stiftungsgründung bei der Stiftungsarbeit. Gemeinsam können wir viel für Kinder und ihre Rechte erreichen. Lassen Sie uns die Welt zu einem besseren Ort machen! Wir freuen uns auf Sie!
Werfen Sie einen Blick in unser Infomaterial
Ratgeber
Möchten Sie sich in Ruhe ausführlich informieren? Dann werfen Sie einen Blick in unseren Ratgeber “Zukunft stiften mit Plan”. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage unser Informationsmaterial kostenlos per E-Mail oder per Post.
Formular Stiftungsgründung
Sie möchten eine eigene gemeinnützige Stiftung gründen? Dieses Formular hilft Ihnen, erste Fragen für sich zu klären. Senden Sie das ausgefüllte Formular an uns zurück, damit wir Sie bestmöglich beraten können.
Steuerliche Vorteile
Zustiftung steuerlich absetzen

Der Staat fördert privates Engagement mit Steuervorteilen. So können Sie bis zu einer Million Euro in den Vermögensstock einer Stiftung einzahlen und das gestiftete Vermögen im Jahr der Zustiftung und in den folgenden neun Jahren steuerlich in Abzug bringen. Bei Ehepaaren erhöht sich der Betrag auf zwei Millionen Euro, unabhängig davon, von wem der beiden das Geld kommt. Diese Abzugsmöglichkeit besteht neben dem üblichen Spendenabzug.
Spende steuerlich absetzen

Möchten Sie nicht warten, bis Ihre Stiftung Erträge erbringt, sondern sofort für Projekte oder Ihr Herzensthema spenden, dann können Sie eine Spende zur zeitnahen Verwendung in Ihre Stiftung einbringen. Diese Zuwendung können Sie zusätzlich zur Investition in den Vermögensstock Ihrer Stiftung steuerlich geltend machen.