
Erbteil übertragen
Sie haben geerbt und möchten mit Ihrem Erbteil Gutes für Kinder weltweit bewirken? Mit der Stiftung Hilfe mit Plan haben Sie eine vertrauenswürdige Partnerin für Ihr gesellschaftliches Engagement an Ihrer Seite. Unabhängig davon, ob Sie mit einer Spende ein Hilfsprojekte für Kinder unterstützen möchten, ob Sie über eine Zustiftung nachdenken oder ob Sie eine eigene Stiftung gründen wollen – wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite und finden im persönlichen Gespräch die für Sie passende Möglichkeit. Auch wenn Sie überlegen, später Ihren eigenen Nachlass in Form einer Testamentsspende zugunsten von Kindern einzusetzen, informieren wir Sie gern zu Ihren Möglichkeiten. Sprechen Sie uns unverbindlich an.
Ihr Erbteil kann viel bewirken
Für die Übertragung eines Erbteils auf eine gemeinnützige Organisation gibt es viele gute Gründe. Sie sind wirtschaftlich so gut aufgestellt, dass sie auf das geerbte Vermögen nicht angewiesen sind? Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und möchten sich langwierige Auseinandersetzungen ersparen? Oder Ihnen liegt einfach ein Thema besonders am Herzen, das Sie mit Ihrem Erbteil fördern möchten? Mit Ihrer Zuwendung an die Stiftung Hilfe mit Plan ermöglichen Sie, die Projektarbeit von Plan International in den Programmländern dauerhaft zu sichern. Ihr Engagement stärkt Kinder und Kinderrechte in aller Welt und ermöglicht langfristig Chancen für Mädchen und Jungen.
Die Übertragung eines Erbes an eine gemeinnützige Stiftung lohnt sich und macht gleich zweifach Freude. Denn eine Erbschaft ermöglicht Ihnen, im Andenken an die Verstorbene oder den Verstorbenen Gutes zu tun. Und Sie werden bei einer Zuwendung an eine Stiftung steuerlich entlastet.
So müssen Sie eine Erbschaft, die über einem bestimmten Freibetrag liegt, versteuern. Gemeinnütziges Engagement wird jedoch vom Staat honoriert: Zuwendungen an eine gemeinnützige Organisation unterliegen keiner Schenkung- und Erbschaftsteuer. Das bedeutet, dass der Wert, den Sie aus Ihrem Erbe als Spende oder Zustiftung weitergeben, steuerlich befreit ist und in voller Höhe dem guten Zweck zugutekommt. Auch bereits gezahlte Erbschaftsteuer wird anteilig erstattet, wenn Sie als Erb:in oder Vermächtnisnehmer:in Teile des zugewendeten Vermögens innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall an eine gemeinnützige Stiftung wie die Stiftung Hilfe mit Plan übertragen.
Frau Schulze erbt von ihrer besten Freundin 25.000 Euro. Unter Freund:innen ist ein Steuerfreibetrag von 20.000 Euro festgelegt. Frau Schulze muss folglich für die 5.000 Euro, die über den Freibetrag hinausgehen, 30 Prozent Erbschaftssteuer bezahlen, sprich 1.500 Euro.
Würde Frau Schulze die 5.000 Euro innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod ihrer Freundin an eine gemeinnützige Stiftung weitergeben, bekäme sie die 1.500 Euro Erbschaftssteuer rückwirkend zurückerstattet.

Ihre Möglichkeiten der Erbteilsübertragung
Sie möchten mit Ihrem Erbteil Gutes tun?
Sprechen Sie mich an. Ich beantworte Ihre Fragen gerne im persönlichen Gespräch.
Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
Tel.: 040/607 716 - 170
E-Mail:dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de