Hinweise zur Verarbeitung als gemeinsam Verantwortliche

Die Stiftung Hilfe mit Plan, die Haus des Stiftens gGmbH und die Haus des Stiftens Digital GmbH (folgend als „wir“ oder „uns“ bezeichnet) haben bestimmte Verarbeitungen personenbezogener Daten arbeitsteilig organisiert. Für diese Verarbeitung sind wir gemeinsam Verantwortliche. Als gemeinsam Verantwortliche gem. Art. 26 DSGVO legen wir gemeinsam die Zwecke und die Mittel der Verarbeitung fest. Wir haben hierzu in einer Vereinbarung festgelegt, wer von uns welche Pflichten der DSGVO erfüllt. Wir möchten Ihnen mit den folgenden Informationen den wesentlichen Inhalt der Vereinbarung zur Verfügung stellen.

Datenverarbeitung als gemeinsam Verantwortliche

Wir verarbeiten personenbezogene Daten in bestimmten Fällen unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Verwaltungssoftware (folgend als „Software“ bezeichnet). In der Software werden personenbezogene Daten über Stifter und Spender verarbeitet, die durch die Parteien erhoben wurden. Es werden Stammdaten zu Stiftern und Spendern unter Zuweisung zu einer Spender- bzw. Referenznummer-gespeichert. Eine Verarbeitung der Daten mittels der Software, insbesondere in der Form des Einstellens, des Abrufs und der Ergänzung und Veränderung der Daten, kann grundsätzlich durch alle unsere Angehörigen und Mitarbeiter vorgenommen werden, die mit einem entsprechenden Rechtskonzept ausgestattet sind.

Mittels der gemeinsam genutzten Software verarbeiten die Stiftung Hilfe mit Plan, die Haus des Stiftens gGmbH und die Haus des Stiftens Digital GmbH die vorhandenen Daten jeweils zur Verfolgung ihrer eigenständig festgelegten Zwecke. Der Server und die weitere zum Betrieb der Software benötigte technische Infrastruktur sind der Haus des Stiftens Digital GmbH zugeordnet. Für die Pflege und Administration der Software ist die Haus des Stiftens Digital GmbH zuständig.

Verteilung der Verantwortlichkeit

Wir haben festgelegt, wer von uns bezüglich dieser Verarbeitung welche datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllt, insbesondere was die Wahrnehmung Ihrer Rechte angeht.

Hinsichtlich bestimmter Pflichten haben wir eine gemeinsame Zuständigkeit vereinbart. Diese Pflichten darf jeder von uns jeweils selbständig für alle anderen wahrnehmen, wobei wir uns dabei jeweils im erforderlichen Umfang unterstützen. Eine gemeinsame Zuständigkeit besteht hinsichtlich

  • Nachweispflicht der Verarbeitungsgrundsätze gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO;
  • der Informationspflichten gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO;
  • der Wahrnehmung des Rechts auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO, des Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO und des Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO. Ihre Anfragen werden unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, von der Stelle beantwortet, bei der die Anfrage eingegangen ist.;
  • der Einschaltung von Auftragsverarbeitern, inklusive Überprüfung und Administration der notwendigen Auftragsverarbeitungsverträge;
  • des Rechts auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO;
  • des Rechts auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO;
  • der Mitteilungspflicht des Art. 19 DSGVO;
  • der Dokumentation der Auswahl und der Sicherstellung von technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. Art. 24 und Art. 32 DSGVO;
  • der Melde- und Benachrichtigungspflichten gem. Art. 33 und Art. 34 DSGVO;
  • Datenschutz-Folgenabschätzung;
  • Anfragen von staatlichen Stellen.

Gemeinsame Anlaufstelle

Die Stiftung Hilfe mit Plan ist die gemeinsame Anlaufstelle gem. Art. 26 Abs. 1 S. 3 DSGVO.

Beendigung der Vereinbarung

Diese Vereinbarung kann jederzeit durch jeden von uns durch schriftliche Erklärung gegenüber den Übrigen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Kalenderjahresende. Im Falle der Kündigung richtet sich die weitere Verarbeitung der Daten nach dem für die jeweilige Stelle geltenden Recht. Wir ermöglichen es uns gegenseitig, die verarbeiteten Daten jeweils selbst zu speichern.