Mit einem Testament Werte weitergeben
Sie möchten selbst bestimmen, wer Ihr Erbe bzw. Ihre Erbin ist? Sie möchten Freunde oder eine gemeinnützige Organisation wie die Stiftung Hilfe mit Plan mit einem Vermächtnis bedenken? Wenn Sie den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge nicht wünschen, ist es notwendig ein Testament zu schreiben, mit dem Sie Ihren letzten Willen bekunden. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend aufzuteilen − und zu bestimmen, wie es in Zukunft wirken soll. Auf dieser Seite haben wir Ihnen einige hilfreiche Tipps zusammengestellt, worauf Sie achten müssen, wenn Sie ein Testament schreiben. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns unverbindlich an.
Wie schreibe ich ein Testament?
Testamentsformen
Welche Form des Testaments die richtige für Sie ist, bestimmt sich weitgehend aus Ihren individuellen Lebensumständen und Ihren Wünschen als Testamentsgestaltende:r. Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede zusammengestellt.
Für ein handschriftliches Testament benötigen Sie nur Papier, Stift und etwas Zeit, um sich mit den formellen und inhaltlichen Vorschriften eines rechtswirksamen Testaments vertraut zu machen. So verlangt der Gesetzgeber zum Beispiel, dass Sie Ihr Testament von Anfang bis Ende eigenhändig schreiben, mit einer Unterschrift versehen und Ort und Datum hinzufügen. Auch müssen Sie unbedingt Ihren vollständigen Namen nennen. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist zudem wichtig, dass Sie Ihre Wünsche möglichst eindeutig und konkret formulieren. Bei komplizierten Sachverhalten sollten Sie unbedingt den Rat eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin einholen.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr letzter Wille unmissverständlich und rechtswirksam ist, oder wenn die erbrechtlichen Anforderungen komplexer sind, können Sie sich von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt beraten lassen oder ein notarielles Testament in Auftrag geben. Ein notarielles Testament wird nach Ihren Wünschen unter Mitwirkung eine:r Notar:in sowie die Beurkundung durch diese:n errichtet. Diese:r steht Ihnen als juristischer Beistand mit fachkundigem Rat bei allen erbrechtlichen Entscheidungen zur Seite.
Wollen Sie sich als unverheiratete Partner:innen gegenseitig absichern oder die Weitergabe eines Familienbetriebs vertraglich regeln, ist der Erbvertrag die passende Rechtsform. Dieser wird zwischen Ihnen und den Begünstigten geschlossen und muss von eine:r Notar:in beurkundet werden. Änderungs- und Rücktrittsklauseln im Vertrag räumen den Vertragspartnern die Möglichkeit ein, die wechselseitigen Verpflichtungen zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. Fehlen entsprechende Klauseln, sind Vertragsänderungen oder eine Aufhebung des Vertrags nur im beiderseitigen Einverständnis zu erreichen.
Die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten
Erbeinsetzung oder Vermächtnis?
Wenn Sie die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie dies mit einer Erbeinsetzung oder einem Vermächtnis tun. Im Folgenden haben wir die Unterschiede kurz erklärt.
Das Vermächtnis
Sie möchten mit einem Teil Ihres Vermögens zum Beispiel Plan-Projekte fördern und Kindern dauerhaft ein besseres Leben ermöglichen? Dann können Sie der Stiftung Hilfe mit Plan einen bestimmten Vermögensgegenstand als Vermächtnis zuwenden – zum Beispiel einen Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere oder eine Immobilie. Während ein Erbe als Rechtsnachfolger unmittelbar in Ihre Rechte und Pflichten eintritt und damit Eigentümer Ihres gesamten Nachlassvermögens wird, wendet sich die Stiftung Hilfe mit Plan als Vermächtnisnehmer an Ihren Erben, um den vermachten Gegenstand zu erhalten
Beispiel Vermächtnis

Die Erbeinsetzung
Sie haben keine nahen Angehörigen oder diese sind bereits ausreichend abgesichert? Dann können Sie auch gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Hilfe mit Plan zum Erben einsetzen. Als Erbin kümmert sich die Stiftung Hilfe mit Plan darum, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird: Sie erfüllt Vermächtnisse und wickelt den gesamten Nachlass professionell, diskret und respektvoll ab.
Beispiel Erbeinsetzung

Beispiel für ein handschriftliches Testament
Anhand eines Beispieltestaments zeigen wir Ihnen, wie ein korrekt verfasstes Testament aussehen kann in Bezug auf Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, nachträgliche Testamentsergänzung und Auflage.

Erklärungen
1. Überschrift: Machen Sie bereits in der Überschrift deutlich, dass es sich bei der Niederschrift um Ihr Testament handelt. „Mein letzter Wille“ ist auch eine passende Bezeichnung.
2. Angaben zur Person: Nennen Sie Ihren vollständigen Namen sowie Ihr Geburtsdatum.
3. Widerruf: Machen Sie ein bereits existierendes Testament zur Klarstellung mit einem Widerruf ungültig.
4. Erben bestimmen: Bestimmen Sie Ihre Erben unverwechselbar mit Angaben zu Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum. Legen Sie eindeutig fest, in welchem Verhältnis Sie Ihr Vermögen aufteilen.
5. Vermächtnis formulieren: Machen Sie eindeutige Angaben zum Vermächtnisnehmer und zum zugedachten Vermögenswert.
6. Unterschrift: Vermerken Sie direkt unter dem Geschriebenen Ort und Datum der Niederschrift und unterschreiben Sie mit Vor- und Nachnamen.
7. & 8. Ergänzungen: Sie können Ihr Testament jederzeit um weitere Punkte ergänzen. Unterschreiben Sie Ergänzungen direkt unter dem Geschriebenen und vermerken Sie Ort und Änderungsdatum.
9. Seitenzahlen: Nummerieren Sie einzelne Seiten, falls Ihr Testament mehrere Seiten umfasst. Versehen Sie die einzelnen Seiten mit Ihren Initialen.
Antworten auf häufige Fragen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist. Wenn Ihr Nachlass ausschließlich an direkte Verwandte gehen soll und die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, benötigen Sie meist kein Testament. Möchten Sie hingegen eine befreundete Person, eine gemeinnützige Körperschaft oder eine gemeinnützige Körperschaft, z.B. eine Stiftung bedenken, ist ein Testament nötig.
Der Gesetzgeber gibt eigenhändige und notarielle Testamente als ordentliche Testamente vor. Andere wichtige Formen zur Nachlassregelung sind gemeinschaftliche Testamente wie das Berliner Testament und Erbverträge. Welche Form für Sie die richtige ist, bestimmt sich weitgehend aus Ihren individuellen Lebensumständen und Ihren Wünschen als Testamentsgestaltende. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an.
Für eine einfache Nachlassgestaltung reicht ein handschriftliches Testament meistens aus. Bei komplexen erbrechtlichen Gegebenheiten stellt ein notarielles Testament in der Regel sicher, dass Ihnen keine formalen Fehler oder missverständliche Formulierungen unterlaufen, die das Testament unwirksam und Ihren letzten Willen ungültig machen.
Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Vermögen von 500.000 Euro beispielsweise fallen Kosten von 935 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer an (Stand 2020).
Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatt:innen bzw. eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder oder bei deren Vorversterben Enkelkinder. Eigene Geschwister und entferntere Verwandte werden nicht berücksichtigt. Sind keine Nachkommen vorhanden, sind die Eltern pflichtteilsberechtigt.
Haben Sie Ihren letzten Willen allein festgelegt, so können Sie diesen jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament unwirksam machen. Dabei gilt: Ein handschriftliches Testament können Sie jederzeit nachträglich in Teilen oder komplett widerrufen. Jede Änderung oder Aufhebung ist mit Datum, Ort und Unterschrift zu versehen, da grundsätzlich das zuletzt geschriebene Testament gilt. Neben einzelnen Änderungen können Sie Ihr bisheriges Testament vernichten und durch ein neues Testament ersetzen. Ein notarielles Testament wiederum ist bereits widerrufen, wenn Sie es aus der amtlichen Verwahrung nehmen. Ein Rücknahmeverlangen können Sie jederzeit formlos stellen.
Bei einem gemeinschaftlichen Testament, wie einem Berliner Testament oder einem Erbvertrag liegt eine stärkere Bindungswirkung vor. Für den Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments müssen Sie besondere Vorschriften beachten. Der Erbvertrag kann nur in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden. Nach dem Tod eines Partners ist ein Widerruf oder eine Vertragsauflösung nicht mehr möglich.
Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Platz in Ihrer Wohnung oder bei einer Person Ihres Vertrauens auf. Am besten an einem Ort, an dem es schnell aufgefunden werden kann. Mehr Sicherheit bietet die amtliche Verwahrung: Sie können Ihr handschriftliches Testament beim Nachlassgericht hinterlegen, anschließend erfolgt die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister in Berlin. Dafür fallen derzeit ein Festbetrag von 75 Euro für die Verwahrung sowie 18 Euro für die Registrierung an. Ein Verlust oder Missbrauch ist somit ausgeschlossen: Nach der Mitteilung Ihres Ablebens durch das Standesamt informiert das Zentrale Testamentsregister sämtliche Nachlassgerichte, bei denen im Laufe Ihres Lebens ein Testament in Verwahrung gegeben wurde. Das bzw. die Testamente werden dann beim Nachlassgericht Ihres letzten Wohnortes eröffnet.
Die Stiftung Hilfe mit Plan ist gemeinnützig und von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kommt das Vermögen, das Sie uns zuwenden, in voller Höhe den Kindern zugute
Innerhalb des Plan-Verbundes ist das Team der Stiftung Hilfe mit Plan Ansprechpartnerin für alle, die die Arbeit von Plan International dauerhaft unterstützen wollen. Als Stiftung können wir Sie bestmöglich bei der Erfüllung Ihres letzten Willens unterstützen und Ihre Hilfe für Plan entfaltet gleich mehrfache Wirkung. Unsere Empfehlung: Bedenken Sie direkt die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament. Das Stiftungsrecht gibt uns die Möglichkeit die Arbeit von Plan International besonders nachhaltig zu fördern. Während eingetragene Vereine wie z.B. Plan International Deutschland e.V. dazu verpflichtet sind, Nachlässe zeitnah zu verausgaben, haben Stiftungen den Vorteil die anvertrauten Mittel z.B. für besondere Projekte über einen längeren Zeitraum zu verwenden oder dem Stiftungskapital zuzuführen. So ermöglichen Sie mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International langfristig abzusichern.
Aus rechtlichen und praktischen Gründen ist es nicht möglich, ein Patenkind zu bedenken, da die testamentarische Regelung mit dem Heimatrecht des Bedachten übereinstimmen muss. Eine individuelle Prüfung des im jeweiligen Projektland geltenden Rechtssystems können wir nicht leisten. Mit Ihrem Patenschaftsbeitrag unterstützen Sie außerdem die gesamte Gemeinde. Kommt Ihr Vermögen einem einzelnen Patenkind zugute, wird das soziale Gefüge der Gemeinde empfindlich gestört. Vielleicht kommt eine längerfristige Projektspende zu einem Thema oder einer Region für Sie in Betracht? Wenden Sie sich gerne für weiterführende Informationen an unser erfahrenes Team!

Dagmar Löffler
Telefon: 040 / 607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de