Mit einem Testament Werte weitergeben
Sie möchten selbst bestimmen, wer Ihr Erbe ist? Sie möchten Freunde oder eine gemeinnützige Organisation wie die Stiftung Hilfe mit Plan mit einem Vermächtnis bedenken? Wenn Sie den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge nicht wünschen, ist ein Testament, mit dem Sie Ihren letzten Willen bekunden, notwendig. Nur ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen nach den eigenen Wünschen aufzuteilen.

Den eigenen Nachlass mit einem Testament zu regeln, ist eine Aufgabe, die manche Menschen mit dem Einwand "Das ist zu kompliziert!" auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Wir zeigen Ihnen in wenigen Schritten, worauf Sie achten müssen.
Für ein handschriftliches Testament benötigen Sie nur Papier, Stift und etwas Zeit, um sich mit den formellen und inhaltlichen Vorschriften eines rechtswirksamen Testaments vertraut zu machen. So verlangt der Gesetzgeber zum Beispiel, dass Sie Ihr Testament von Anfang bis Ende eigenhändig schreiben, mit einer Unterschrift versehen und Ort und Datum hinzufügen. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist zudem wichtig, dass Sie Ihre Wünsche möglichst eindeutig und konkret formulieren. Bei komplizierten Sachverhalten sollten Sie unbedingt den Rat eines Rechtsanwaltes einholen.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr letzter Wille unmissverständlich und rechtswirksam ist, oder wenn die erbrechtlichen Anforderungen komplexer sind, können Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen oder ein notarielles Testament in Auftrag geben. Ein notarielles Testament wird nach Ihren Wünschen unter Mitwirkung eines Notars sowie die Beurkundung durch diesen errichtet. Dieser steht Ihnen als juristischer Beistand mit fachkundigem Rat bei allen erbrechtlichen Entscheidungen zur Seite.
Möchten Sie mit Ihrer Ehepartnerin oder einem eingetragenen Lebenspartner ein
gemeinschaftliches Testament – zum Beispiel ein Berliner Testament – aufsetzen, ist
juristischer Beistand bei der Formulierung ebenfalls ratsam. Für den Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments müssen Sie besondere Vorschriften beachten. Vereinbarungen sind nach dem Tod eines Partners rechtlich bindend und gelten auch für den Nachlass des überlebenden Partners. Fachkundige Rechtsberatung bei der Formulierung ist daher essentiell.
Wollen Sie sich als unverheiratete Partner gegenseitig absichern oder die Weitergabe eines Familienbetriebs vertraglich regeln, ist der Erbvertrag die passende Rechtsform. Dieser wird zwischen Ihnen und den Begünstigten geschlossen und muss von einem Notar beurkundet werden. Änderungs- und Rücktrittsklauseln im Vertrag räumen den Vertragspartnern die Möglichkeit ein, die wechselseitigen Verpflichtungen zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. Fehlen entsprechende Klauseln, sind Vertragsänderungen oder eine Aufhebung des Vertrags nur im beiderseitigen Einverständnis zu erreichen.
Mit dem letzten Willen Kinder fördern
Sie möchten über das eigene Leben hinaus Gutes bewahren? Sie möchten mit dem letzten Willen Kindern in aller Welt Perspektiven geben und Kinderrechte stärken? Sie möchten die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament bedenken?
Die Stiftung Hilfe mit Plan ist für jede Zuwendung, mit der Sie unsere Projektarbeit fördern und Kindern eine Zukunft bieten, dankbar. Für viele Menschen ist es ein Herzenswunsch, eine gute Sache über das eigene Leben hinaus zu unterstützen. Mit einer Erbeinsetzung, einem Vermächtnis, einer Verfügung zugunsten Dritter auf den Todesfall oder einer Lebensversicherung tragen Sie dauerhaft zum Erfolg von Plan International bei und ermöglichen so Kindern in aller Welt langfristig Perspektiven. Ihr Name bleibt über Ihre Lebenszeit hinaus in der Plan- Familie und in den Projektgebieten in dankbarer Erinnerung.
Wenn Sie die Stiftung Hilfe mit Plan mit Vermögenswerten bedenken möchten, können Sie dies formal mit einem Vermächtnis oder einer Erbeinsetzung tun. Als gemeinnützig vererbtes Vermögen kommt Ihre Zuwendung der Projektarbeit ohne Abzug von Erbschaftssteuer vollumfänglich zugute. Ihre Zuwendung wirkt über den Tod hinaus!
Vermächtnis oder Erbe
Ein Vermächtnis können Sie uns mit der Auflage einer Zustiftung oder längerfristigen Projektspende zuwenden. Als Zustiftung fließt der Vermögenswert in das Grundstockvermögen der Stiftung Hilfe mit Plan und schafft so dauerhaft Zukunft für Kinder und Kinderrechte. Eine längerfristige Projektspende ist für den Verbrauch vorgesehen und wird zweckgebunden formuliert. Damit können Sie eine Region oder einen Themenschwerpunkt unterstützen. Ihr Vermächtnis kommt nach Eingang der Zuwendung einem Plan-Projekt zugute, das in Ihrem Sinne ist.
Ein Erbe ist weitreichender als ein Vermächtnis. Bei einer Erbeinsetzung durch ein Testament oder einen Erbvertrag wird die Stiftung Hilfe mit Plan zu Ihrem Rechtsnachfolger, d.h., neben dem Vermögen werden auch Verbindlichkeiten vererbt. Um Streitigkeiten in einer aus mehreren Erben bestehenden Erbengemeinschaft zu vermeiden, kann es ratsam sein, einen Testamentsvollstrecker zu beauftragen. Dieser sollte eine Person Ihres Vertrauens sein und sich bereit erklären, die Aufgabe zu übernehmen. Als Erbin übernimmt die Stiftung Hilfe mit Plan auch Wohnungsauflösung, Bestattung und Grabpflege.
Mit Ihrer Unterstützung können wir auch in Zukunft Kinder und Kinderrechte in aller Welt stärken. Dafür bedanken wir uns herzlich bei Ihnen.
Sie haben Fragen zur Testamentgestaltung? Klären Sie Formulierungsfragen vertrauensvoll mit unserem Kooperationspartner, der Stiftungszentrum.law Rechtsanwalts GmbH und fragen Sie gerne auch nach Möglichkeiten, die Stiftung Hilfe mit Plan mit einer Verfügung zugunsten Dritter oder einer Lebensversicherung zu bedenken. Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt!
Häufige Fragen und Antworten
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Möchten Sie sich in Ruhe ausführlich informieren? Gerne senden wir Ihnen kostenlos unsere Infobroschüre "Möglichkeiten der Testamentsgestaltung" mit vielen Hintergrundinformationen per E-Mail oder per Post.